— 631 — Stenerhebebezirk: Muster 6. (Ausf. Best. 8 35.) Betriebsbuch B für Zigarettentabak der fabrik des zu für das Nechuungsjahr 19 . Enthält Blätter, die mit einer angesiegelten Schnur Geführt von durchzogen sind. „den ten 19 Anleitung zum Gebrauche. 1. Das Buch ist in drei Abteilungen zu führen: Abteilung 1. Zugang an Zigarettentabak, Abteilung 2. Abgang an versteuertem Zigarettentabak, Abteilung 3. Abgang an unversteuertem Zigarettentabak. 2. Jede Eintragung in den einzelnen Abteilungen hat unter einer besonderen fortlaufenden Nummer (Spalte 1) und unter Angabe des Tages, an dem die Eintragung bewirkt ist, in Spalte 2 zu erfolgen. 3. In den Abteilungen 1 und 2 können die innerhalb der bestimmten Zeitabschnitte in Zugang oder Abgang gekommenen Zigarettentabake am Schlusse dieser Zeitabschnitte mittels einer Eintragung gebucht werden. Handelt es sich dabei jedoch um verschiedene Arten des Zu= oder Abganges, so hat die Buchung durch so viele Eintragungen zu erfolgen, als verschiedene Arten des Zu= oder Abganges in Frage kommen, und ist in Spalte 4 die Art des Zu= oder Abganges zu bezeichnen, z. B. für Abteilung 1: „in#der Fabrik hergestellt“; für Abteilung 2: „verkauft“ oder „an das Engroslager der Fabrik in Leipzig versandt“. 4. In Abteilung 3 (Abgang an unversteuertem Zigarettentabak) ist jeder Abgang sofort und einzeln einzutragen unter Angabe der Art des Abganges und der Nummer des Buches, in dem der weitere Nachweis über den Verbleib des unversteuert entfernten Iigarrttentabar geführt wird, in den Spalten 3 und 4, z. B.: „ausgeführt, Begleitschein-Ausfertigungsbuch (Begl. Ausf. B.) Nr. 4“ oder „nach Aufreißen der Umschließungen in den Zigarettenbetrieb übernommen, Betriebsbuche D Nr. 97. 5. Feingeschnittener Tabak, der im eigenen Betriebe oder durch Heimarbeiter zur Herstellung von Zigaretten verwendet werden soll, ist nicht im Betriebsbuche B (für Zigarettentabak), sondern im Betriebsbuch I) (für Rohtabak) nachzuwei isen. . Am Schlusse des Monats März ist das Betriebsbuch durch Aufrechnung der Spalten 5 bis 10 in allen drei Abteilungen abzuschließen und durch Absetzung der Schlußsummen der Abteilungen 2 und 3 von der Schlußsumme der Abteilung 1 der Bestand zu berechnen. Dieser Bestand ist in Abteilung 1 des Betriebsbuchs für das nächste Rechnungsjahr vorzutragen. Das abgeschlossene Buch ist innerhalb 14 Tagen der Steuerhebestelle einzureichen. . Bei Bestandaufnahmen innerhalb des Rechnungsjahrs ist das Betriebsbuch zwar in den Spalten 5 bis 10 der drei Abteilungen aufzurechnen, der Bestand aber nicht im Betriebsbuche selbst, sondern in der aufzunehmenden Verhandlung in der unter Ziffer 6 bezeichneten Weise zu berechnen. —1