— 641 — Stenerhebestelle: Muster 9. (Ausf. Best. § 36.) Betriebsbuch E für Zigarettenpapier der fabrik des zu für das Rechnungsjahr 10 Das Buch enthält Blätter, die mit einer an- Geführt von gesiegelten Schnur durchzogen sind. 1“ , den ien 19 Anleitung zum Gebrauche. Jeder Zugang an Zigarettenpapier ist sofort in den Spalten 1 bis 5 unter einer besonderen Nummer und unter Beachtung der Uberschriften der Spalten anzuschreiben. Jeder Abgang von unverarbeitetem Papier ist sofort in den Spalten 6, 7 und 9 abzuschreiben. Dabei ist in Spalte 10 anzugeben, an wen das unverarbeitete Papier verkauft oder zurückgesandt worden ist, oder in welch' anderer Weise der Abgang an unverarbeitetem Papier stattgefunden hat. Die zu Zigarettenhüllen verarbeiteten Papiermengen können am Schlusse bestimmter Zeitabschnitte, die jedoch eine Woche nicht überschreiten dürfen und mit den für An= und Abschreibung der fertigen Zigarettenhüllen im Betriebsbuche C gewählten übereinstimmen müssen, zusammen mittels einer Eintragung in Abgang gestellt werden. Hierbei ist der Zeitraum, in dem die Verarbeitung stattgefunden hat, in Spalte 8 einzutragen und in Spalte 11 anzugeben, unter welcher Nummer des Betriebsbuchs C die fertigen Erzeugnisse in Zugang gestellt sind. Am Schlusse des Monats März ist das Betriebsbuch durch Aufrechnen der Spalten 5 und 9 abzuschließen und durch Absetzung der Schlußsumme der Spalte 9 von der Schlußsumme der Spalte 5 der Bestand zu bilden. Dieser Bestand ist im Betriebsbuche für das folgende Rechnungsjahr vorzutragen. Das abgeschlossene Buch ist innerhalb 14 Tagen der Steuerhebestelle einzureichen. 94