4. Regelung des Bezugs der Versorgungsgebührnisse nach Geldbetrag Nr. nebenstehenden Angaben Mark. Zu 1. Nach nebenstehenden Angaben hat der Rentenempfänger, ehe- maliger seine Rente von Mark monatlich ( /100 der Vollrente) bis Ende unverkürzt fortzuempfangen. Vom ten ab erhält er nur noch den 20/100 der Vollrente übersteigenden Betrag") weitergezahlt mit monatlich Die Steuerkasse zu iist heute mit Zahlungs- anweisung versehen worden. Ort. Datum. Behörde. Unterschrift. Vorstehende Regelungsverfügung ist mir heute bekannt gemacht worden. den ten Unterschrift des Empfängers. *) Bei Kapitulanten, denen lediglich auf Grund einer Dienstzeit von mindestens achtzehn Jahren eine Rente zu- erkannt worden ist, gilt für die Regelung des Nentenbezugs die Vorschrift des § 36 Nr. 3c. 98“