670 — 5. Beschäftigungs- und Anstellungsverhältnisse sowie Zivildienst— Geldbetrag Nr. einkommen des Inhabers. Mark. 2 Der Rentenempfänger, ehemaliger ist nach einer pensionsfähigen Dienstzeit von Jahren Tagen in den Ruhestand versetzt und bezieht vom ab eine Pension von Die Pension ist von dem pensionsfähigen Diensteinkommen von Mark mit /60*) berechnet. In der von ihm zuletzt bekleideten Stelle als hätte er ein pensionsfähiges Diensteinkommen ( Gehalt und Mark pensionsfähiger Wohnungsgeldzuschuß) von Mark und somit eine Pension (•5/c00') des Diensteinkommens) von erreichen können. Ort. Dalum. Firma. Unterschrift. *) Ist die Skala nach Landesrecht eine günstigere, so ist die Pension nach dieser zu berechnen.