6. Regelung des Bezugs der Versorgungsgebührnisse Geldbetrag Nr. . nach nebenstehenden Angaben. Mark. Zu 2. Nach nebenstehenden Angaben hat der Rentenempfänger, ehemaliger neben der im Zivildienst erdienten Pension von Mark bis zur Erreichung des in der zuletzt bekleideten Stelle als erreichbaren Höchstpensionsbetrags von Mark von der zu- erkannten Rente den Betrag von monatlich vom zu beziehen. Der Restbetrag der Rente von monatlich wird dem Zivilpensionsfonds erstattet. Ort. Datum. Firma. Unterschrift. Vorstehende Regelungsverfügung ist mir heute bekannt gemacht worden. „ den ten Unterschrift des Empfängers. — Berlin, Carl Heymanns Verlag. Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.