— 673 — Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamte des Innern. J—.—-——— Ê , Su betiehen durch alle Vostanstalten und BZBuchhandlungen. " v « XXXIV. Jahrgang. Berlin, Montag, den 25. Juni 1906. Nr. 37. Inhall: gell= und Steuerwesen: # Ausführungsbestimmungen zu der Tarifnummer 8 und den Ausführungsbestimmungen zu der Tarifnummer 6 und den § 53 bis 62 des Reichsstempelgesetzes (Erlaubniskarten §*34 bis 42 des Reichsstempelgesetzes (betreffend die Bza Kraftfahrzengeg)gngn)) S. 688. esteuerung der Frachturkunden).. S. 673. Ausführungsbestimmungen zu der Tarifnummer 9 und den ausführungsbesimmun en zu der Tarifnummer 7 und den # §8 63 bis 66 des Reichsstempelgesetzes (betreffend die §§P 13 bis 52 des Reichsstempelgesetzes (betreffend die Entrichtung einer Stempelabgabe von Vergütungen). Stempelabgabe von Personenfahrkarken) S. 677. S. 704. Zoll= und Steuerwesen. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die nachstehend abgedruckten Aus- führungsbestimmungen zu a) Tarifnummer 6 und den §#§ 34—42, b) Tarifnummer 7 und den 8§ 43—52 Jc) Tarifnummer 8 und den §§ 53—62 d) Tarifnummer 9 und den §S§ 63—66 des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni d. J. mit der Maßgabe zu genehmigen, daß hinsichtlich der zu c erwähnten Bestimmungen 1. die Bestimmungen über die Mitwirkung der Polizeibehörden zwecks Überwachung der ordnungs- mäßigen Anmeldung und Feststellung der Abgabe bis zum Inkrafttreten der unter den Bundes- regierungen vereinbarten Vorschriften über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen nur insoweit in Wirksamkeit treten, als schon jetzt eine polizeiliche Zulassung und Kennzeichnung der Kraft- fahrzeuge erfolgt; n 2. die Anmeldung der Kraftfahrzeuge, welche sich bereits zum 1. Juli 1906 in Gebrauch be- finden und die Lösung von Erlaubniskarten für diese Fahrzeuge bereits vom 26. Juni 1906 an bei den zuständigen Steuerstellen erfolgen kann. Berlin, den 16. Juni 1906. “*rv - Der Reichskanzler. In Vertretung: von Stengel. 99