— 732 — Bescheinigung der Ortsbehörde. — Die Richtigkeit der vorseitigen Angaben über die Haushaltsmitglieder (Spalte 4 bis 6), sowie daß zur Zeit keine der in der Anmeldung benannten Personen eine besondere Brauanlage besitzt oder mit Bier handelt, wird bescheinigt. Langerisch, den 20. De2zember 1906. Peber, (Stempel.) Ortsvorsteher. Dermerk der Steuerbebestelle. Gültig als Anmeldeschein für die umseitig genannten Personen auf die in Spalte 7 bezeichnete Zeitdauer. Werder, den 29. Dezember 1906. amt (Stempelabdruck.) (nterschrift.)