Die Stellung des Geräts bei der Vermessung ist folgende: Bemerkung. Von den Beamten, welche die Vermessung ausführen, ist hierunter eine Handzeichnung des Geräts zu ent— werfen und anzugeben, ob und nach welcher Seite das Gerät Neigung hat; bei Abweichung des Geräts von der wagerechten Stellung ist der höchst- und der niedrigstgelegene Punkt des Gesäßrandes zu bezeichnen. Hierauf wurde zur trockenen Vermessung geschritten, wobei sich folgendes ergab: 1. der größte obere Durchmesser im Lichten beträgt: n) mittlerer 2. „ kleinste „ „ „ „ » »Durchmesset: 3. „größte untere „ „ „ „ „ 4. „ kleinste „ „Q em 5. „äußere Umfang des Geräts oben beträgt: 6 G. „ „ unten „ „ 7. die innere Höhe in der Mitte „ mittlere Höhe: 8. „ an den Seitenwänden beträgt: „ em 9. l äußere 1 77. 7y 7 7 ¾l (für Geräte, deren Seitenwände gerade Flächen bilden: 1. die obere Länge an der einen Seite im Lichten beträgt: —- » 2., „ „ „ „, anderen „ „ „ „ „ mittlere Länge: 3., untere „ „ „ einen „ „ 1 „ „ em 4., „ „ „ „ anderen, „ „ » » ·5.,,obereBreIte,,,,emen,,,, „ „ „ mittlere Breite: 6. , „ „ „ „ anderen, „ „ » » em 7. „ untere „ „ „ einen „ „ „ „ „ 8. „ „ „ „ „ anderen „ „ „ 9. „ größte innere Höhe an den Seitenwänden beträgt: „ mittlere Höhe: 10. l kleinste 7“ » » » » » » Cm. Hiernach wurde mit Zuhilfenahme der Conradi'schen Tabellen der Inhalt dieses Geräts er- mittelt zu: An den Stellen des Randes, wo die Höhen gemessen waren, wurde der Steuerstempel deutlich eingebrannt.