— 753 — Muster 9. (Ausf. Best. 8 42.) Guckerverwendungsbuch der Brauerei des zu für das Rechnungsjahr 10 Anleitung zum Gebrauche. 1. Das Zuckerverwendungsbuch ist vom Brauer selbst oder von seinem der Hebestelle hierfür ein für allemal zu bezeichnenden Vertreter zu führen. Unten auf der Außenseite ist die Art der Zuckerstoffe anzugeben, die zur Bierbereitung vorrätig ge- halten werden. Werden verschiedene Arten Zucker zur Bierbereitung verwendet, so ist für jede eine besondere Ubtellung im Buche anzulegen und auf der Außenseite die betreffenden Seiten des Buches zu vermerken. 3. Unter „Zugang“ ist jede Post Zockerstoffe sofort bei der Einbringung einzutragen, und zwar nach dem Reingewicht in ganzen und halben Kilogrammen. 4. Der „Abgang“ ist, und zwar gleichfalls nach Reingewicht in ganzen und halben Kilogrammen, zu buchen, sobald die Entnahme aus dem Lager, sei es zur Verwendung bei der Bierbereitung, sei es zu anderen Zwecken, stattfindet. Neben der Stunde des Abganges oder Zuganges ist durch Beifügung des Buchstabens „V“ oder „N4 kenntlich zu machen, ob es sich um Vormittags= oder Nachmittagszeit handelt. # Dem Oberkontrolleur steht, unter Zuziehung des Brauers oder dessen Stellvertreters, jederzeit die Ermittelung des Soll= und des Istbestandes zu. Das Zuckerverwendungsbuch ist nach näherer Bestimmung des Oberkontrolleurs aufzubewahren und den Aufsichtsbeamten stets zugänglich zu halten. Am Schlusse des Monats März ist das Buch durch Aufrechnung der Spalte 4 des Zuganges und der Spalten 4 und 8 des Abganges abzuschließen, der Bestand durch Absetzung des Gesamtabganges (Spalte 1— 8) von der Schlußsumme der Spalte 4 des Zuganges zu bilden und dieser Bestand im Zuckerverwendungsbuche für das nächste Rechnungsjahr vorzutragen. Das abgeschlossene Buch ist der Hebestelle einzureichen. "(b □u S * Inhaltsverzeichnis. Warengattung Seite Warengattung I liälienzucker 1 crheægricker Zuckerhouleur