— 781 — Steuerhebebezirk: Muster 18. (Ausf. Best. 8 72.) Aufsichtsbuch für die Bierbrauerei des in Anleitung zum Gebrauche. 1. Das Aussichtsbuch ist in einer für mehrere Jahre ausreichenden Stärke von der Hebestelle anzulegen und mit einem festen Deckel zu versehen. Der Oberkontrolleur hat über die erforderlich werdende Auslegung eines neuen Aufsichtsbuchs zu bestimmen. 2. Das Ausfsichtsbuch ist in dem zur Aufbewahrung des Brauereibeleghefts bestimmten Behältnis aus- zulegen, sowie sauber und unbeschädigt zu erhalten. 113