— 817 — Direktivbezirk: Muster F. Steuerhebestelle: (Braust. Vergütungsordn. § 17.) Nachweisung der mit dem Anspruch auf Brausteuervergütung aus dem Bezirke des amts zu versandten und im Vierteljahre des Rechnungsjahrs 19 ausgeführten Biermengen nebst Berechnung der nach den vorläufigen Ver- gütungssätzen zu gewährenden Brausteuervergütungen. Anleitung. 1. Alle Ausfuhrsendungen derselben Biersorte und desselben Versenders sind unter einer Nummer in die Nachweisung einzutragen. 2. Die Nachweisung ist sofort nach Ablauf des Vierteljahrs aufzuftellen und mit sämtlichen im Laufe des Vierteljahrs erledigten Ausfuhranmeldungen (Spalte 10) belegt dem Hauptamte spätestens bis zum 10/cr Tage des ersten Monats des folgenden Vierteljahrs einzureichen.