— 824 — An Brausteuer sind im Laufe des Rechnungsjahrs 1907 von der Brauerei des Friedrich Kunze in Camstigall entrichtet worden: zum Satze von 4 Mark für 1 Doppelzenner 1 000 Mark *7 « » 4,5 n 1 »-.·-....-- l 125 „ „ „ 5b „ „ 1 ».......... 2 500 „ „ „ „ 5,5 „ „ 1 ,,.......... 5500 „ 77 '77y “ 6 # 4 1 -„i 2 22—22 6 000 77 „ „ „ 6, „ „ 1 ,,.......... 6 500 „ 77 7° 57 7 7“ / 1 999444 7000 5% 7“ 7 7½, 8 l 17 1 IEEEEEEEEEEEEEIIIIIE 540 ½% 30 165 Mark. Entsprechend dem höchsten von der Brauerei gezahlten Staffelsteuersatze von 8 Mark ist zunächst die Gesamtvergütung nach dem vorläufigen Vergütungssatze von 7070 Mark um zwei Sechstel auf 9 426,67 Mark zu erhöhen. Da jedoch die Brauerei zum Satze von 8 Mark nur 540 Mark Steuer gezahlt hat, so kann die dem Satze von 8 Mark entsprechende erhöhte Vergülung auch nur bis zum Betrage von 540,00 Mark geleistet werden. Der Rest 9 426,67— 540 = 8 886,67 Mark ist nach dem Verhältnisse des höchsten gezahlten Staffelsatzes zum nächst niederen, also im Verhältnisse von 8 zu ?7 oder um ½¼ zu mindern. Statt 8 886,67 Mark werden also der weiteren Rechnung nur 7775,81 Mark zugrunde gelegt. Zum Satze von 7 Mark sind urrr 70000 „ Steuer gezahlt; es kann also die dem Satze von 7 Mark entsprechende Vergütung auch nur bis zu diesem Betrage geleistet werden. Der Rest von 775,81 Mark ist wiederum im Verhältnisse zum nächst niederen Steuersatze, also im Verhällnisse von 7 zu 6), oder um 111 zu mindern. Statt 775,51 Mark kommen also nur 720,12 Mark in Rechnung. Da zum Satze von 6,5 Mark mehr Steuer als 720,12 Mark gezahlt worden sind, beträgt die dem Satze von 6,5 Mark entsprechende Vergütung abgerundet .. .. . . .. . ... 720,40 „ Die endgültige Gesamtvergütung beträgt also 8260,40 Mark. Hiervon entfallen nach dem Verhältnisse der Bierausfuhr, das mit dem Verhältnisse der vor- läufigen Vergütungen gleich ist, auf 8260,10.2620 a) Friedrich Kunze in Camstigall, Hauptamtsbezirk Königsberg II 7070 3 061,10 Mark, .. 2 ( h) Fritz Kempka in Königsberg, „ „ 8 %% 4 486,505 „ Cc) Adolf Pruß in Danzig, Direktivbezirk Danzig .. . . .. . 700.1% 610 712,70 „ Der Minderbetrag von 5 Pfennig beruht auf der vorgeschriebenen Abrundung. Königsberg, den 15. Mai 1908. Königliches Haupt-Steueramt lI. N. J. N. N. N. N. Obersteucrinspektor. Rendant. Hauptamtskontrolleur.