— 869 — Muster 7. Bezeichnung des Erbschaftssteneramts: (Ausführungsbestimmungen §& 24.) , den ten 19 Nr. der Erbschaftssteuer- Liste 4 für das Halbjahr 19 Erbschaftssteuerbescheid. In der Erbschaftssteuersache de am ten 19 zu gestorbenen wird die Erbschaftssteuer auf den innen berechneten Betrag von Mark Pf. hiermit festgesetzt. Dieser Betrag ist an spätestens bis zum ten 19 zu zahlen, und zwar entweder unter Vorlegung dieses Bescheids oder durch porto- und abtragfreie Einsendung mit der Post unter Angabe der obigen Nummer. Die Verzögerung der Auseinandersetzung der Erben darf die Entrichtung der Steuer nicht aufhalten, soweit diese aus dem Nachlaß entnommen werden kann. · Gegen diesen Steuerbescheid ist die Beschwerde binnen einer Frist von 2 Monaten, beginnend mit dem Tage der Zustellung, zulässig. Die Beschwerde kann bei dem unterzeichneten Erbschafts- steueramt oder eingelegt werden. Durch die Einlegung der Beschwerde wird die Zahlung der Steuer nicht aufgehalten. An in