— 883 — Muster 11. (Ausführungsbestimmungen § 33.) Bezeichunug und Sitz des Erbschaftssteueramts: Erbschaftssteuer- Tiste B, betreffend Schenkungen unter Lebenden für das te Halbjahr des Rechnungsjahrs 19 Vorschristen für den Gebrauch. 1. Die Spalten 1 bis 7 sind sofort aus zufüllen, die Spalten 8 bis 10 und 12, 13 erst nach der entgültigen Erledigung und Prüfung durch die Oberbehörde. 2. Die Spalte 10 ist mit dem Vermerke „steuerfrei“ auszufüllen, wenn sich Steuerfreiheit ergeben hat. Sie ist durchzustreichen, wenn eine steuerpflichtige Schenkung zunächst nicht vorliegt und die lberwachung der Schenkung erfolgt. 3. Bei Abschluß der Haupt= und Nachtragsliste sind hinsichtlich der unerledigten Schenkungen nur die Spalten 11 und 14 auszufüllen.