— 947 — Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. Juni d. J. beschlossen, den nachstehend abgedruckten Anderungen und Ergänzungen der Branntweinsteuer-Ausführungsbestimmungen (Zentralblatt 1900 Seite 473) die Zustimmung zu erteilen. Berlin, den 11. Juli 1906. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kühn. Anderungen und Ergänzungen der Branntweinstener-Ausführungsbestimmungen. —Ó I. Brennereiordnung. . Zus§ 4 Abs. 3. Am Schlusse des ersten Satzes ist statt der Worte „vom Brennereibesitzer“ zu setzen: „von den Eigentümern oder Besitzern der Brennerei“. 2. Zu §5 160a Abs. 1. Das Wort „Jahresbetriebs“ ist zu ersetzen durch: „Betriebsjahrs“. f. Zu § 170. Der Abs. 2 erhält folgenden Zusatz: „Bleibt die tatsächliche Jahreserzeugung hinter der erklärten so weit zurück, daß der ihr entsprechende Zuschlagsatz niedriger ist als der angewendete, so wird der im Falle der Ver- steuerung des Branntweins zu viel erhobene Zuschlagbetrag auf Anordnung der Direktiv- behörde erstattet.“ 4. Zu § 251. Der Abs. 2 erhält folgenden Zusatz: „Bei Verarbeitung von Gemischen aus verschiedenen Materialgattungen sind die einzelnen Bestandteile der Mischung der Gattung und tunlichst auch dem Mischungsverhältnisse nach anzumelden.“ . Zu § 269. Der Abs. 3 erhält folgenden Zusatz: „Weiter sind in der Materialanmeldung auch alle Zusätze an gärbaren oder alkohol= haltigen Stoffen anzugeben, die das Material erhalten hat oder vor seiner Verarbeitung erhalten soll.“ . Zu § 294. Im Abs. 1 ist: a) hinter „Zwetschen 44 einzufügen: „Mirabellen 5“; b) statt „nicht gewässerte Weintreber 1, gewässerte Weintreber 1“ zu setzen: „Weintreber, die nach einem Aufgusse von Zuckerwasser zur Nachwein- bereitung gedient haben und von denen der Nachwein nicht auf einmal durch Pressung ausgeschieden, sondern nach und nach abgezogen — S SO □ worden ist... 29 Weintreber von südländischen Trauben (gewässert und nicht gewässert). . 3, andere Weintreber nicht gewässert.... .15,5 gewässrt 1. 7. Zu § 296. Am Schlusse ist der Punkt durch ein Komma zu ersetzen und sodann anzufügen: „Rückstände der Rosinenweinbereitung, zur Erhöhung der Alkoholausbeute gezuckerte Wein- treber, ferner Mischungen, die ganz oder zum Teil aus diesen Materialgattungen oder aus Zucker, Zuckerwasser und dergleichen bestehen." 185“