— 1032 — Das Königliche Hatuptsteueramt fiir inlündische Gegenstände zu Berlin wird angewiesen, den umstehend bezeichneten Betrag an Reichsstempelabgaben-Ermäßigung in Höhe vdov.— Mark Pfennig, in Worten Mark Pfennig, an d Antrag- steller gegen Quittung zu zahlen. Ber#in, den Der Prounzialstezerdlrektor. Vorstehenden Betrag von Mark Pfennig, in Worten Mark Pfennig, habe ich von dem Königlichen Hauptsteueramte für inländische Gegenstände zu Berlin gezahlt erhalten. Berlin, den