— 1067 — Feststellung der Stempelabgabe und Quittung.) Nach der vorstehenden Aufstellung hat die Gesamtsumme der den zur lÜberwachung der Geschäftsführung bestellten Personen für das Geschäftsjahr * gewährten Vergütungen A. Pf. betragen. — Eine Abgabe ist hiernach nicht zu entrichten. — — Die Stempelabgabe nach dem Satze von 8 v. H. berechnet sich auf .. ... AM. Pf. — — Die Hälfte des 5 000 . übersteigenden Betrags der Gesamtvergütungen beträgt Al. Pf. — Die Stempelabgabe wird hiernach festgesetzt auf den Betrag von .. . . . . AM. Pf., in Buchstaben Mark Pf. Dieser Betrag ist heute eingezahlt und im Einnahmebuch unter Nr. vereinnahmt. , den ten 19 (Amtsbezeichnung) (Unterschrift) Tune *) Nicht Zutreffendes ist zu streichen. 12