— 1197 — Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamte des Innern. Du betisbhen durch alle Voltanstalten und Luchhandlungon. Nr. 57. XXXIV. Jahrgang. Berlin, Sonnabend, den 15. September 1906. 1 i » » — »H-- - . - 1 — — — Û Inhalt: Zoll= und Steuerwesen: Bekanntmachung zur Ausführung des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906 Seite 1197 Zoll= und Steuer wesen. Bekanntmachung zur Ausführung des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906 (Reichs-Gesetzbl. S. 695). Auf Grund des § 102 der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze) bestimme ich, daß hinsichtlich der im Auslande für den Verkehr nach und durch Deutschland mit Ausnahme des Bodensee-Rundreiseverkehrs ausgegebenen Fahrkarten die Vorschriften über die Besteuerung der Personenfahrkarten mit dem 1. Oktober 1906 in Kraft treten. Die Vorschrift des § 102 Satz 1 der Ausführungsbestimmungen in betreff der zusammen- gestellten Fahrscheinhefte wird hierdurch nicht berührt. Berlin, den 13. September 1906. Der Reichskanztler. Fürst von Bülow. *) Zentralblatt S. 979. 173