— 1199 — BZentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamte des Innern. Du betiehen durch alle Postanstalten und Suchhandlungen. XXXIV. gahrgang. Berlin, Dienstag, den 18. September 1906. 1 Nr. 58. Inhalt: goll- und Steuerwesen: Bekanntmachung, betreffend Nachforderungen an Reichsstempelabgabe. Seite 1199 Zoll= und Steuerwesen. Bekanntmachung. Auf Grund eines unterm heutigen Tage vom Bundesratsausschusse für Zoll= und Steuerwesen im Einvernehmen mit dem Bundesratsausschusse für Handel und Verkehr gefaßten Beschlusses wird folgendes bekannt gegeben: 1. 2. Die Nachforderungen an Reichsstempelabgabe hinsichtlich derjenigen Aktien der k. k. Oster- reichischen privilegierten Südbahn-Gesellschaft mit gefälschtem Reichsstempel, welche sich nachweislich vor dem 1. September 1906 im Inlande befunden haben, werden aus Billigkeitsrücksichten unter der Voraussetzung niedergeschlagen, daß die Stücke nach Maß- gabe der Bestimmung unter 2 mit dem Kontrollstempel versehen werden und die Ein- reicher von Aktien der bezeichneten Art ohne Rücksicht auf die Echtheit oder Unechtheit des aufgedruckten Reichsstempels die unter 2 vorgesehene Gebühr zu entrichten freiwillig übernehmen; soweit von den Stücken eine Reichsstempelabgabe bereits nacherhoben worden ist, ist sie unter der gleichen Voraussetzung zu erstatten. Die Ansprüche der Steuerverwaltung gegen diejenigen, welche die Wertpapiere mit gefälschtem Stempel wissentlich in den inländischen Verkehr gebracht haben, werden nicht berührt. Aktien der Osterreichischen Südbahngesellschaft, die sich nach der Bescheinigung einer in- ländischen Bankfirma oder sonst nachweislich vor dem 1. September 1906 mit einem Reichsstempelabdrucke versehen im Inlande befunden haben, sind auf Antrag gegen Ent- richtung einer Gebühr von 20 Pf. für jedes Stück und, wenn ein Stück über mehrere Aktien lautet, für jede Aktie ohne Prüfung der Echtheit oder Unechtheit des Stempels mit der zu 1 bezeichneten Wirkung durch die Hauptsteuerämter für inländische Gegen- stände in Berlin und Cöln a. Rh., das Hauptsteueramt Breslau II, das Hauptsteueramt 171