Lau- 
fende Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen: Bemerkungen. 
Nr. 
Bei Pfändung des Diensteinkommens: 
II.] Der Militär-Intendantur des Armeekorps (Korpsz.. der Regimentskommandeure, der1 Ziffer 3, 4 und 6. 
III. 
IV. 
  
Intendantur). 
Dem Chef der Abteilung für Waffen und Feld- 
gerät im Kriegsministerium. 
Dem Kriegsministerium. 
B. Betreffs der Pension usw. beziehenden Offiziere 
und Beamten: 
Dem Kriegsministerium. 
  
9. 
10. 
11. 
12. 
Kommandeure der selbständigen 
(nicht regimentierten) Bataillone und 
des Vorstandes des Bekleidungsamts; 
. der Offiziere bei dem Pionier= 
Bataillon Nr. 183) 
. der Platzmajore; 
l des Korpsgeneralarztes und des 
Oberarztes oder Assistenzarztes bei 
dem Sanitätsamte, der Generalober= 
ärzte, der Garnisonärzte, sowie des 
Korpsstabsapothekers und Stabs- 
apothekers: 
l der Militär = Intendanturbeamten 
mit Ausnahme des Militär-Inten- 
danten; 
. der Garnisonpfarrer und Garnison- 
küster in Absicht auf ihre Bezüge 
aus Militärfonds: 
. der Militärjustizbeamten (Ober- 
kriegsgerichtsräte, Kriegsgerichts- 
räte, Militärgerichtsschreiber und 
Militärgerichtsboten); 
fl. des Korpsstabsveterinärs beim 
Generalkommando; 
der Beamten der Proviantämter: 
der Beamten der Garnisonverwal- 
tungen; 
der Beamten des Militärbauwesens; 
der Beamten der Garnisonlazarette. 
Bei Pfändung des Diensteinkommens: 
1. 
2. 
der Offiziere und Beamten des Ar- 
tilleriedepots 
der Offiziere des Traindepots. 
Bei Pfändung des Diensteinkommens 
sämtlicher übrigen unter den Num- 
mern A. I— III nicht einbegriffenen 
Offiziere und Beamten der Militär- 
verwaltung. 
Bei Pfändung der Pension und des 
1. 
sonstigen aus Reichsmilitärfonds 
fließenden Einkommens: 
der sämtlichen mit Pension zur Dis- 
position gestellten Offiziere und 
Militärbeamten; 
der sämtlichen auf Wartegeld ge- 
setzten Beamten der Militärverwal- 
tung; 
der sämtlichen mit Pension gänzlich 
verabschiedeten Offiziere und Be- 
amten der Militärverwaltung. 
  
Bezüglich des Platz- 
majors, des Gar- 
nisonarztes, der Gar- 
nisonpfarrer und Gar- 
nisonküster der Festung 
Ulm linken Ufers hat 
die Zustellung an die 
Militär = Intendantur 
des XIV. Armeekorps 
in Karlsruhe zu er- 
folgen. 
Wegen des Militär-In- 
tendanten siehe A. IV.