1255 Verzeichnis " der Zoll= und Steuerstellen, denen hinsichtlich des Zigarettenbegleitscheinverkehrs Abfertigungsbefugnisse beigelegt sind. (§ 22 der Ausführungsbestimmungen zum Zigarettensteuergesetze vom 3. Juni 1908.) A. Ausfertigung von Zigarettenbegleitscheinen. Königreich Preußen: Sämtliche Amssstellen,) in deren Hebebezirk sich Betriebe befinden, die zigarettensteuerpflichtige Waren herstellen. Ränigreich BZayern: · SämtlicheSteuerstellen,inderenBezirkensich Erzeugungsstätten von Zigarettentabak, Zigaretten und Zigarettenhüllen befinden. Rönigreich Sachsen: Die Hauptzollämter Chemnitz, Dresden I!, Freiberg, Leipzig I, Leipzig II, Meißen und Zwickau; die Zollabfertigungsstellen am Hauptbahn- hof und am Südbahnhof in Chemnitz, am Bahnhofe Friedrichstadt, am Güterbahnhof Altstadt, im Packhofe, in Neustadt und am König Albert-Hafen in Dresden, am Baye- rischen Bahnhofe, am Berliner Bahnhofe, am Dresdener Bahnhof und am Bahnhofe Plag- witz-Lindenau in Leipzig, am Bahnhof in Zwickau; das Nebenzollamt I in Neugersdorf; die Steuerämter Döbeln und Glauchau; die Untersteuerämter Burgstädt, Mittweida, Dippoldiswalde, Döhlen, Roßwein, Altenburg, Bernstadt und Herrnhut. Känigreich Württemberg: Sämtliche zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen ermächtigten Amter, nämlich die Hauptzollämter Friedrichshafen, Heil- bronn, Stuttgart und llm; die Zollabfertigungsstellen im städtischen Lagerhaus in Stuttgart und am Bahnhof in Ulm; — *) Ein Verzeichnis dieser zur Zeit in Frage kommenden Amtsstellen ist veröffentlicht im Preußischen Zentralblatt der Abgaben-Gesetzgebung usw. für 1906 Seite 1381/84. Den dort benannten Amtsstellen ist inzwischen noch das Steuer- amt I in Krotoschin hinzugetreten. die Transitabfertigungsstelle a. d. Post und das Postzollamt in Stuttgart; die Zollämter Ravensburg, Tuttlingen, Calw, Cannstatt, Eßlingen, Gmünd, Ludwigsburg, Biberach, Göppingen, Heidenheim, Reutlingen und Tübingen; das Nebenzollamt 1 Langenargen. Großherzogtum Baden: Sämtliche Bezirkssteuerstellen (Hauptsteuer- ämter und Finanzämter) mit Ausnahme des Finanz- amts Mannheim. Grohherzogtum Hessen: Die Hauptsteuerämter Bingen, Darmstadt, Mainz und Offenbach. Großherzogtum Mlechleuburg-Schwerin: Das Hauptsteueramt Schwerin. Großherzogtum Mlechienburg-Strelitz: Das Steueramt Nuustrelitz. Großherzogtum Sachsen-Weimar: Die Steuerämter Jena und Weimar. Herzogtum Sachsen-Altenburg: Das Hauptsteueramt Altenburg. Fürstentum Reuß jüng. Linie: Das Hauptsteueramt Gera. Grohherzogtum Oldenburg: Das Hauptsteueramt Oldenburg. Herzogtum Braunschweig: Das Hauptsteueramt Braunschweig. HDerzogtum Anhalt: Das Hauptsteueramt Dessau; die Steuerämter Bernburg, Cöthen und Oranien= baum. 1814