— 1301 — Ersatz für Abgang an Offizieren wird durch die Inspektion der Verkehrstruppen aus der Zahl der ihr über den eigentlichen Bedarf zur Verfügung gestellten oberen Eisen— bahnbeamten sicher gestellt und den betreffenden Generalkommandos mitgeteilt. Treten Anderungen hinsichtlich der bestimmten Mannschaften ein, so haben die Generalkommandos im Benehmen mit den Bahnverwaltungen Ersatz sicher zu stellen. Mitteilung über solche Neubestimmungen erfolgt durch Vermittlung des Generalkommandos an die Inspektion der Verkehrstruppen. In Sachsen und Württemberg erfolgt die Einreichung der Listen usw. durch Ver- mittlung des zuständigen Kriegsministeriums." Muster 12. Als Ziffer 4 ist einzufügen: „4. Im dienstlichen Verkehre mit Vorgesetzten ist der Rekrut der militärischen Disziplin unterworfen.“ Muster 16. Zwischen dem 3. und 4. Absatz ist als neuer Absatz einzufügen: „Im dienstlichen Verkehre mit Vorgesetzten ist der Freiwillige der militärischen Disziplin unterworfen.“ 'uster 21 erhält folgende Fassung: Mamentliche Liste Ur. Muster 21 zu § 127. der seitens der (Eisenbahnverwaltung) für Feldeisenbahnformationen ausgewählten Offiziere und Mannschaften aus dem Landwehrbezirke 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 88. Stellung oder Tag des Vor- Militärdienst-Wann und bei Wohnort Bemerkungen TätigkeitEintritts in grad (bei welchem im den Dienst der und Offizieren auch Truppenteil Fis amilien= das Patent)ins stehende .. der der Inspektion Eisenbahn- Bahn- und Truppen- Heer Ort Kreis Woh— Bahn= der Verkehrs- dienste verwaltung namen gattung eingetreten usw. nung verwaltung truppen. Erläuterungen. # 1. Jede Liste ist auf ein besonderes Blall zu schreiben, so daß dieselben einzeln zu versenden sind. Die Listen sind zu numerieren. * · · » 2. Junerhalb der einzelnen Listen sind die Beamten usw. derselben Dienststellung hintereinander auszuführen. 3. Den gesammelten Listen jeder Bahnverwaltung ist eine summarische Ubersicht beizufügen, welche folgende Spalten enthält: