— 36 — 5. Zoll= und Steuerwesen. — — — — Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Januar d. J. beschlossen, zu genehmigen, daß der Brennsteuervergütungssatz von 8 A. für das Hektoliter Alkohol bis auf weiteres beibehalten wird. Berlin, den 11. Februar 1807. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kühn. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Januar d. J. beschlossen: Gemäß 85 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß hinsichtlich des Antrags, für inländische gefärbte baumwollene Herrenkleiderstoffe von 120 bis 140 em Breite — Tarifnummer 457 — zum Zwecke des Bedruckens innerhalb des sächsisch-böhmischen Grenzgebiets einen zollfreien Veredelungsverkehr zuzulassen, die Voraussetzungen des § 3 der Veredelungsordnung vorliegen. Berlin, den 12. Februar 1907. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kühn. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Januar d. J. beschlossen: Gemäß §5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß hinsichtlich des Antrags, für ausländischen Käsestoff (Kasein) — Tarifnummer 373 — zum Vermahlen im Wege der Lohnveredelung einen zollfreien Veredelungsverkehr zuzulassen, die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen. Berlin, den 12. Februar 1907. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kühn. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Jannar d. J. beschlossen: Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß hinsichtlich des Antrags, für ausländische geraspelte Kokosnüsse — Tarifnummer 57 — zum Zwecke des Erhitzens unter Zusatz von Kartoffelmehl des freien Verkehrs einen gollfreien Ver- edelungsverkehr zuzulassen, die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen. Berlin, den 12. Februar 1907. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kühn.