4. Zoll= und Steuerwesen. .-))) Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Stenerstellen. Königreich Preußen. Das Steueramt II Nieder-Wildungen im Hauptamtsbezirke Lippstadt führt fortan die Bezeichnung „Steueramt II Bad Wildungen“". Es ist erteilt worden den Steuerämtern II in Ahrweiler im Hauptamtsbezirke Coblenz und in Niesky im Haupt- amtsbezirke Görlitz die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Schwerbenzin, dem Steueramt 1 in Namslau im Hauptamtsbezirk Oels die Befugnis zur Abfertigung von Bier, das unter Inanspruchnahme der Brausteuervergütung von der Brauerei A. Haselbach daselbst ausgeführt werden soll, dem Steueramt 1 in Graudenz im Bezirke des Hauptzollamts in Strasburg i. Westpr. die Befugnis zur Abfertigung des mit Zollbegleitschein I in Eisenbahnkesselwagen eingehenden Gasöls zur Karburierung von Wassergas, dem Steueramt 1 in Züllichau im Bezirke des Hauptsteueramts in Crossen die Befugnis zur Abfertigung des mit Zollbegleitscheinen I in Eisenbahnkesselwagen für den Inhaber einer Kunstschmiede und Schlosserei Hermann Krause in Züllichau eingehenden zollbegünstigten Gasöls der Tarifnummer 239, dem Steueramte II Werder a. H. im Hauptamtsbezirke Brandenburg a. H. die Befugnis zur Erteilung von Erlaubniskarten nach Tarifnummer 8a des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906, dem Steueramt! zu Geilenkirchen im Bezirke des Hauptzollamts zu Aachen die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über Malz sowie zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über ausländische Gerste, die für die Firma Gebr. Schreyen zu Hünshoven-Geilenkirchen im Veredelungs- verkehr aus= bzw. eingeführt wird. Königreich Bayern. Dem Steueramt 1 Pasing im Hauptzollamtsbezirke München III ist die Befugnis zur Er- ledigung von Zollbegleitscheinen I über Malzgerste, die für die Bayerische Malzfabrik Pasing, G. m. b. H., zur Herstellung von demnächst wieder auszuführendem Gerstenmalz eingeht, sowie zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über Säcke und Gerstenmalz, welche Waren von der bezeichneten Firma im zollfreien Veredelungsverkehre wieder ausgeführt werden, erteilt worden. Königreich Sachsen. Es ist erteilt worden dem Hauptzollamte Leipzig II die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen I über in- ländisches, unter Eisenbahnwagenverschluß versendetes Salz, dem Untersteueramte Leisnig im Hauptzollamtsbezirke Grimma die Befugnis zur Aus- fertigung von Zollbegleitscheinen I über Kratzenbeschläge, die von der Firma Gebrüder Otto, Mechanische Kratzenfabrik in Leisnig, unter Zollkontrolle ausgeführt werden. Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Das Steuer= und Salzsteueramt zu Sülze im Hauptzollamtsbezirke Rostock ist aufgehoben worden.