— 69 — Großherzogtum Oldenburg. Dem Steueramt Oberstein und den Steuerrezepturen Idar und Birkenfeld im Hauptamts- bezirke Kreuznach sowie dem Steueramte II in Eutin im Hauptamtsbezirke Neustadt i. H. ist die Be- fugnis zur Erteilung von Erlaubniskarten nach Tarifnummer 8a des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906 erteilt worden. Herzogtum Anhalt. Die der Zollabfertigungsstelle Roßlau im Hauptamtsbezirke Dessau erteilte Befugnis zur Aus- fertigung und Erledigung von Begleitscheinen I über Mineralöle (Zentralblatt 1907 S. 3) ist auch auf solche mit einer Dichte von mehr als O)750 bis 0,/05 einschließlich ausgedehnt worden. 5. Medizinal= und Veterinärwesen. Bekanntmachung, betreffend die Einlaß= und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch. —...— Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) hat der Bundesrat beschlossen, in dem Verzeichnisse der Einlaß= und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch— Anlage F zur Bekannt- machung vom 30. Mai 1902, Zentralblatt für das Deutsche Reich, Beilage zu Nr. 22 — 1. hinzuzufügen: a) unter lfd. Nr. 27a in Spalte 2: „Halbstadt i. B., Nebenzollamt 1“ b) bei lf d. Nr. 64 (Cleve) in Spalte 5:2 „Subereitetes Fett“ F) unter Ifd. Nr. 73b in Spalte 4: „Neuß, Hauptsteueramt“ und in Spalte 5: „Zzubereitetes Fett“; 2. zu streichen: bei lfd. Nr. 31 in Spalte 4: „Glogau, Hauptsteueramt“. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anderungen soll der Landesregierung überlassen werden. Berlin, den 28. März 1907. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonqutères.