— 295 — Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamte des Innern. Zu betiehen durch alle Vostanstalten und Zuchhandlungen. XXXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 5. Juli 1907. Nr. 30. Desgleichen für ausländische, bearbeitete Wagen- räder aus schmiedbarem Eisen usw. zum Einbau in Wohnwagen im Wege der Lohnveredelung 297 Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ernennung; — Ermächtigung zur Vornahmevon Zivilstandshandlungen; — Exequatur- erteilungen; — Todesfälle . .Seite 295 2. Militärwesen: Genehmigung der Ausführungsbestim- Desgleichen für inländischen Kratzenfils aus Wolle mungen des Bundeskatt zuss 35 des Offizierpensions-= zum Zwecke des Aufklebens auf ausländisches Kratzen- gesetzes durch den Reichsteaaa 296 tuiuih 2228 3. Zoll= und Steuerwesen: Steuerliche Behandlung von Desgleichen für Weizenmehl, das gegen Einfuhr- ’ 296 Zigarettenpanreer Ermächtigung der obersten Landesfinanzbehörden zur Verabfolgung anderer Steuerzeichen für bei Zigarettenumpackungen zu Grunde gehenden Steuer- gzeihen 4197 Erhebung der Reichsstempelabgabe von Erlaubnis- karten für Kraftfahrzeuge von im Auslande wohnenden schein in ein Zollager unter amtlichem Mitverschluß aufgenommen ist, zur Herstellung von Oblaten ohne Zusatz von Zucker oder Gewürsz 298 Passiver Veredelungsverkehr mit Seide und Seiden- geweben zum Färben, Bedrucken und Zurichten 298 Veränderungen in dem Stande und den Befug- nissen der Zoll-= und Steuerstellen 298 Besitzen 297 Veränderungen in den Abfertigungsbefugnissen der Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs für Zoll- und Steuerstellen . 300 Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem zugeschnittene Korkwürfel ohne Rinde zum Zwecke des 4. 297 Reichsgebiete 301 Beschneidens und Zuspitzens 1. Konfu lat wesen. Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Buchhändler Heinrich Pohlschröder zum Konsul in Innsbruck zu ernennen geruht. Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Tschifu beauftragten Konsul Reinsdorf ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze rttehenden Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. Dem französischen Generalkonsul Antoine Bousquet in Leipzig ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 49