III. Militärverwaltung. (Preußen, Königreich Sachsen, Württemberg.) a. Mittlere Beamte. 1. Kriegsministerium: Kalkulatoren. Anmerkung. Jede fünfte Kalkulatorstelle in der Naturalkontrolle des Königlich Preußischen Kriegsministeriums ist den Gahlmeistern vor- behalten. Das Königlich Sächsische Kriegsministerinm behält sich die Entscheidung über die Besetzung der Kalkulatorstellen mit Zahlmeistern von Fall zu Fall vor. Königlich Württembergischen Wegen der Militärverwaltung siehe unter b. „Inten- danturen“. 2. Generalstab: Bureauvorsteher, Rechnungs führer, Expedienten und Registratoren. 3. Generalinspektion des Militärerziehungs- und Bildungswesens: Sekretär und Registrator, Registraturassistent. 4. Generalmilitärkasse (Kriegszahlamt: Rendant, Oberbuchhalter, Kassiere, Buchhalter, Geheime Sekretäre. Anmerkung. Jede zweite Stelle der Buchhalter und Geheimen Sekretäre bei der Generalmilitärkasse und dem Königlich Sächsischen Kriegszahlamt ist den Zahlmeistern vorbehalten. Beim Königlich Württembergischen Kriegszahlamte wird jede zweite Stelle der Buchhalter — ausschließlich des ersten Buchhalters — den Zahlmeistern vor- behalten. 5. Intendanturen: Intendantursekretäre (in der Königlich Württem- bergischen Militärverwaltung auch der Kal- kulator bei der Naturalkontrolle), soweit sie nicht aus Zahlmeistern oder Unterzahlmeistern und Zahlmeisteraspiranten ergänzt werden, Intendanturregistratoren. 6. Artillerie-Prüfungskommission: Registrator, Technischer Inspektor. 7. PFestungsgefängnisse: Rendanten. 332 8. Garnisonverwaltungen: Garnisonverwaltungs-Direktoren und inspektoren, Garnisonverwaltungs-Inspektoren, Garnisonverwaltungs-Kontrolleure, Kaserneninspektoren. Anmerkung. In der Königlich Preußischen und Königlich Sächsischen Militärverwaltung ist jede fünfte Stelle der Kontrolleure den Zahlmeistern vorbehalten, desgleichen in der Königlich Württem- bergischen Militärverwaltung, jedoch zusammen mit den Stellen des Lazarettverwaltungs-Inspektors und des Kontrolleurs beim Bekleidungsamte. 9. Invalidenhäufer: Sopvweit die Rendantenstelle nicht mit einem verabschiedeten Offi- zier besetzt wird, werden beide Beamte aus der Zahl der an- gestellten Garnisonverwaltungs- oder der Lazarettverwaltungs- vboeamten entnommen. 10. Kadettenanstalten: Rendanten, Sekretär, Registrator und Journalist, Kassensekretäre, Kassenkontrolleur, Hausinspektoren. 11. Kriegsakademie: Rendant, Hausinspektor und Kassenkontrolleur, Registrator. 12. Lauzarette: -Ober- Rendant, Inspektor. . Lazarettverwaltungs-Direktorten und Sber- inspektoren, Lazarettverwaltungs-Inspektoren, Lazarettinspektoren. Anmerkung. In der Königlich Preußischen und Königlich Sächsischen Militärverwaltung ist jede fünfte Stelle der Lazarettverwaltungs-Inspektoren den Zahlmeistern vorbehalten. Bezüglich der Königlich Württembergischen Militärverwaltung siehe die Anmerkung zu 8. 13. Raiser Wilhelms-Akademie für das militär- ürztliche Bildungswesen: Rendant. Die Stelle wird entweder mit einem verabschiedeten Offizier oder mit einem sach- kundigen Militärverwaltungsbeamten besetzt. Lazarettinspektoren als Kassenkontrolleur und als Hausinspektor. Diese Beamten werden aus der Zahl der angestellten Lazarettver- waltungsbeamten entnommen.