ee) verkauft oder durch sonstigen Eigen- tumswechsel (3. B. Erbfall, Schenkung) ausgeschieden mit Angabe des Staates, beideutschen Staaten auch des Heimats- hesens, wohin das Schiff übergegangen ist; ftl) durch Wechsel des Heimatshafens ohne Eigentumswechsel ausgeschieden, mit Angabe des neuen Heimatshafens; gg) durch andere Ursachen ausgeschieden (z. B. wenn durch Umbau der Raum- gehalt unter das für die Eintragung [Registrierung) vorgeschriebene Min- destmaß gesunken und daher das Schiff im Schiffsregister gelöscht ist usw.); b) bei den zugegangenen Schiffen, ob aa) neu gebaut, nebst Angabe des Ortes und Staates, wo gebaut; bb) als Seeschiff in Verwendung genom- men, d. h. schon vorhanden, aber nicht 375 als Seeschiff verwendet gewesen (nebst Art der früheren Verwendung); cc) angekauft oder durch sonstigen Eigen- tumswechsel (z. B. Erbfall, Schenkung) hinzugekommen, mit Angabe des Staates, bei deutschen Staaten auch des Hafens, in welchem das Schiff zuletzt heimatlich gewesen ist; dd) durch Wechsel des Heimatshafens ohne Eigentumswechsel hinzugekommen, mit Angabe des bisherigen Heimatshafens; ee) durch andere Ursachen hinzugekommen (z. B. wrack gewesen und wieder auf- gebaut, bisher nicht eingetragen (re- gistriert gewesen usw.). Wird der Raumgehalt eines Schiffes anders als in dem vorjährigen Verzeichnis aufgeführt, so ist unter „Bemerkungen“ anzugeben, ob dies in nachträglicher Berichtigung der Raumgehalts- angabe, in baulichen Veränderungen oder lediglich in neuer Vermessung seinen Grund hat.