Niederländische Besitzungen in Indien, Französische Besitzungen in Indien und Indo— ina, Portugiesische Besitzungen in Indien, Siam, Philippinen und Sulu-Inseln (nordamerikanische Besitzungen), China, Britische Besitzungen in China, Portugiesische Besitzungen in China, Japan einschließlich Formosa und der Erwer— bungen auf dem asiatischen Festlande, Korea, 391 Rußland am Stillen Meere, Ubriges Asien. D. Australien mit den Inseln im Stillen Meere (mit Ausschluß der deutschen Schutzgebiete). Australischer Bund: Festland Australien und Tasmanien, Neuseeland, Britische Besitzungen in der Südsee, Niederländische Besitzungen in der Südsee, Französische Besitzungen in der Südsee, Nordamerikanische Besitzungen in der Südsee, Ubrige Inseln in der Südsee. Anhang. I. Hochseefischerei (Fischerei außerhalb der Küstengewässer, d. i. in mehr als 20 Seemeilen Entfernung « von der Küste). 1. Grönländische und isländische Fischerei, ferner Südsee-Fischerei, sowie Wal= und Robbenfang. 2. Heringsfang und Frischfischfang. II. Andere Handelszwecke ohne Aulaufen eines Hafeus (Steinzangen, Muschel= oder Saudfischen und dergleichen).