— 432 — 3. Medizinal- und Veterinärwesen. Rekanntmachung. Mit Rücksicht auf die innere, administrative Einteilung in den im österreichischen Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis der in den Anlagen J und II zum Vieh— seuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn vom 25. Januar 1905 (Reichs-Gesetzbl. 1906 S. 287) aufgeführten Sperrgebiete, wie folgt, berichtigt: Anlage I. 1. I. Erstes Sperrgebiet in Niederösterreich. Statt „Unter-Gänserndorf“ zu setzen: „Gänserndorf“. 2. X. Erstes Sperrgebiet in Böhmen. Hinzuzusetzen: „Bezirkshauptmannschaft Preßnitz“. 33. XIII. Viertes Sperrgebiet in Böhmen. Hinzuzusetzen: „Bezirkshauptmannschaft Nachod“. 4. XV. Sechstes Sperrgebiet in Böhmen. Hinzuzusetzen: 6 „Bezirkshauptmannschaft Kamenitz a. d. Linde“. 5. XXV. Viertes Sperrgebiet in Galizien. Hinzuzusetzen: „Bezirkshauptmannschaft Zboröw." Anlage II. a. In Österreich. 6. I. Erstes Sperrgebiet in Niederösterreich. Statt „Untergänserndorf“ zu setzen: „Gänserndorf“. 7. XI. Drittes Sperrgebiet in Steiermark. Statt „Feistritz“ zu setzen: „Leibnitz“. 8. XVIII. Drittes Sperrgebiet in Tirol. Hinzuzufügen: „Bezirkshauptmannschaft Ampezzo“. 9. XIX. Viertes Sperrgebiet in Tirol. Hinzuzufügen: „Bezirkshauptmannschaft Mezolombardo“. 10. KXIII. Drittes Sperrgebiet in Böhmen. Hinzuzufügen: „Bezirkshauptmannschaft Preßnitz“. 11. XXIX. Neuntes Sperrgebiet in Böhmen. Hinzuzufügen: „Bezirkshauptmannschaft Kamenitz a. d. Linde“.