480 Privat-Lehranstalten. Lehranstalten im Auslande. XII. Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. XV. Freie und Hansestadt Lübeck. Keilhau: 1#Exzieh ungsanstalt von Dr. Dito Wächter Lübeck: 1 Privatrealschule des Dr. G. A. Reimann. (früher Professor Barop).)) XVI. Freie und Hansestadt Hamburg. Hamburg: enatralsthus des Dr. T. A. Bieber, XIII. . 1 Stiftungsschule von 1815, unter Leitung „ Fürstentum Waldes Z des Dr. Oskar Dränert, Pyrmont: Pädagogium des Natango von Trippen- Privatrealschule des Dr. A. Wichard bach (Progymnasialabteilung und Lange, " Realschulabteilung mit kaufmän- # Privatrealschule des Dr. Th. Wahn- nischem Rechnen und Unterricht in aff, der Buchführung).) PRealschule der Talmud-Tora, unter · Leitsung des Dr. Joseph Goldschmidt, XIV. - s» --I-RealchuledesunterLeitungdes . Fürstentum Reuß jüngerer Linie Direktors M. Hennig und des Gera: LAmthor'sche höhere Privat-Handelsschule Dr. G. Tiede stehenden Pauli- unter der bisherigen Leitung des nums, Pensionat des Rauhen Hermann Büchel. Hauses. Lehranstalten im Auslande.) Antwerpen: (Realschule der Allgemeinen Deutschen Schule unter Leitung des Dr. Bernhard Gaster, Belgrano bei Buenos Aires: Deutsche höhere Knabenschule unter Leitung des Karl Frowin Mayer, ) Brüssel: tRealpreg nasin des deutschen Schulvereins unter Leitung des Dr. Karl Friedrich Wilhelm ohmeyer, Buenos Aires: Germaniaschule unter Leitung des Dr. Willy Ruge,) 1 Bukarest: 1 Deutsche Realschule der evangelischen Kirchengemeinde unter Leitung des Dr. Ludwig Lenz,) Constantinopel: tReallhne der deutschen und schweizer Schulgemeinde unter Leitung des Dr. Otto « Söhring, « Genua: #Deutsche Schule unter Leitung des Georg von Hassel, ) Mailand: 1 Internationale Schule protestantischer Familien unter Leitung des Wilhelm Braun. Berlin, den 20. September 1907. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Just. 1) Die Berechtigung ist vorläufig bis zum Osterkermin 1908 einschließlich verlängert worden. 2) Die bis zum Ostertermin 1907 einschließlich erteilte Berechtigung ist bis zum Michaelistermin 1910 einschließlich verlängert worden. · X)DieAnstaltendürerBefähigungszeugnissenuraufGrunddesBestehenseinerunterLeitungeines-Regierungs- kommissars abgehaltenen Entlassungsprüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die Prüfungsordnung von Auffsichts wegen geehmigt ist. Befreiungen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen Teilen derselben sind unstatthaft. - 3) Mit rückwirkender Geltung für die im November—Dezember 1906 abgehaltene Schlußprüfung. 4) Die bis zum Prüfungstermin 1905 einschließlich gewährte Berechtigung ist bis zum Prüfungstermin 1908 ein- schließlich verlängert worden. · 5) Die Berechtigung hat vorläufig bis zum Prüfungstermin 1908 einschließlich Geltung. 5) Die Berechtigung ist bis zum Jahre 1910 einschließlich verlängert worden. Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.