— 544 — 4. Königreich Württemberg. Die Stadtdirektion Stuttgart, die Oberämter. 5. Großherzogtum Baden. Die Bezirksämter. 6. Großherzogtum Hessen. Die Kreisämter. 7. Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Die Ortsbehörden, nämlich im Domanium: die Amter, auf den ritterschaftlichen Gütern: die Gutsobrigkeiten, im Gebiete der Städte: die Magistrate und die städtischen Polizeibehörden sowie im Gebiete der drei Landesklöster: die Klosterämter. 8. Großherzogtum Sachsen. Die Bezirksdirektoren, die Gemeindevorstände von Jena und Ilmenau, der Gemeindevorstand zu Blankenhain für Personen, die in dem Carl Friedrich-Hospitale daselbst ver- storben sind und auswärts beerdigt werden sollen. 9. Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz. Die Amter, a) Im Herzogtume Strelitz: die Gutsobrigkeiten, die Magistrate. b) Im Fürstentume Ratzeburg: Die Landvoigtei, die Gutsherrschaften. 10. Großherzogtum Oldenburg. a) Im Herzogtum Oldenburg und im Fürstentume Lübeck: Die Gemeindevorstände, die Stadtmagistrate. b) Im Fürstentume Birkenfeld: Die Bürgermeister. Die Kreisdirektionen, II. Herzogtum Braunschweig. die Polizeidirektion zu Braunschweig, die Stadt-Polizeibehörden zu Blankenburg a. Harz, Eschershausen, Gandersheim, Bad Harzburg, Hassel- felde, Helmstedt, Holzminden, Königslutter, Schöningen, Schöppenstedt, Seesen, Stadtolden- dorf, Wolfenbüttel. 12. Herzogtum Sachsen-Meiningen. Die Landräte sowie · » für die im 8 42 der Eisenbahn-Verkehrsordnung unter Abs. 8 erwähnten Leichentransporte die Direktion · des Zuchthauses zu Maßfeld. » I 13. Herzogtum Sachsen-Altenburg. Die Landratsämter, die Stadträte. 14. Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. a) Im Herzogtume Coburg: Das Landratsamt zu Coburg, die Magistrate zu Coburg, Neustadt und Rodach, der Stadtrat zu Königsberg in Franken.