— 556 — 3. Marine und Schiffahrt. Te ser Nachtrag zur „Amtlichen Liste der deutschen Seeschiffe mit Unterscheidungssignalen für 1907“ ist erschienen. 4. Zoll= und Stenerwesen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 24. Oktober d. J. nachstehende Anderungen des Postzoll= regulativs beschlossen: Der Abs. 4 im § 12 des Postzollregulativs erhält nachstehenden Wortlaut: Im Falle zu b hat die Poststelle die mit Gegenquittung und einer Bescheinigung über die Unbestellbarkeit und die zu bewirkende Rücksendung des Poststücks zu ver- sehende Zollquittung der Zoll= oder Steuerstelle, von welcher die Schlußabfertigung geschehen war, zurückzugeben, worauf sie den eingezahlten Zollbetrag zurückerhält. Der letzte Absatz des § 12 erhält folgenden Zusatz: Auf Antrag der Poststelle können unbestellbare Postsendungen unter zollamtlicher Aufsicht vernichtet oder durch Zerkleinern oder in sonst geeigneter Weise in eine zoll- freie oder in eine mit einem niedrigeren Zollsatze belegte Ware mit der Wirkung um- “ werden, daß sie zollfrei bleiben oder nach dem niedrigeren Satze zu ver- zollen sind. Berlin, den 7. November 1907. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kühn. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Oktober d. J. beschlossen: Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß hinsichtlich des Antrags, für „Fahrrad-Hinterradbremsen aus Eisen, Patent C. Jeay mit Patent Bowden- Gummi-Drahtzug“" — Tarifnummer 919 — zur Anbringung an Fahrräder der Tarif- nummer 916 und Wiederausfuhr mit diesen einen zollfreien Veredelungsverkehr zuzulassen, die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen. Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundes- rats für Zoll= und Steuerwesen an Stelle des als Regierungsassessor in den Landesdienst zurück- berufenen Königlich Bayerischen Zollinspektors Beck der Königlich Bayerische Zollinspektor II. Klasse Engel den Großherzoglich Mecklenburgischen Hauptzollämtern zu Rostock und Wismar und den Groß- herzoglich Mecklenburgischen Hauptsteuerämtern zu Güstrow, Neubrandenburg und Schwerin i. M. als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in Rostock vom 1. November 1907 ab beigeordnet worden.