113. 114. 115. 116. 117. 118. 119. 120. 121. 122. 123. 124.— — 628 — In den Stichworten „Konserven“ und „Nahrungs= und Genußmittel“ Abs. 2 ist je der zweite Absatz der Vertragsbestimmungen und in dem Stichworte „Küchengewächse“ Ziffer 10c der erste Absatz der Vertragsbestimmungen durch folgende Bestimmung zu ersetzen: „ogenannte Znaimer Gurken: als Nrreugmis der Fereizigten 9aaten von 4M#ri# Sgsoms. " 60 r 4. In Ziffer 5 des Stichworts „Kork und Korkwaren“ ist hinter „Scheibchen“ einzufügen „„ falls diese nach ihrer Beschaffenheit zweifellos zur Verwendung als Korkscheiben, z. B. zur Abdichtung von Flaschenverschlüssen, geeignet sind“. In Ziffer 1 des Stichworts „Kratzen“ ist hinter „Maschinenteile“ ein Komma zu setzen. Das Stichwort „Krauthobel“ ist, wie folgt, zu fassen: „Kranthobel s. Hobel.“ Im Hichworl „Küchengewächse“ ist den Ziffern 1 und 3 folgende Fassung zu geben: 1. Rotkohl (Rotkraut), Weißkohl (Weißkraut), Wirsingkohl (Savoyer- kohl, Welschkohl, Börskohl) 33 2,50 3. andere Küchengewächse, z. B. Auberginen (Eeierfrüchte), Bamien. (cornes grecques), Bataten, Blätterkohl (Braunkohl, Butterkohl, Grünkohl), Blumenkohl (Karviol, Broccoli, Spargelkohl), Bohnen, Brunnenkresse, Endiviensalat, Erbsen Echoten, Gurken, Hafer- wurzeln, Hopfentriebe (Hopfenkeime), Karotten, Knoblauch, Knollen- ziest, Kohlrabi, Kopfsalat, Kürbisse, Maiskolben (unreife), Meerkohl, Meerrettiche, Pastinakwurzeln, Petersilienwurzeln, Portulak, Ra- dieschen, Rapunzeln, Rettiche, Rosenkohl (Sprossenkoh), Salat- beten, Schnittlauch, Schwarzwurzeln (Skorzonerwurzeln), Sellerie, Spinat, Zichorienstauden (Brüsseler Zichorie, Witloof), Zwiebeln sowie die in der aachstehenden Ziffer 4 genannten Blätter und Kräuter, frisch . . .. . 33 4 M / er S. dagegen Lorbeerblätter." Das Stichwort „Kümmel“ ist, wie folgt, zu fassen: „Kümmel, auch Kreuzkümmel (römischer Kümmel, Kumin) u und Schwarz- kümmel, frisch oder getrocknet . . S auch Ajowansamen und Sämereien.“ Hinter dem ersten Absatze des Stichworts „Kümmelöl“ ist folgender Hinweis einzuschalten: „S. auch die Anmerkung zu Carvolöl.“ Der Hinweis im Stichworte „Kunstspeisefett“ ist, wie folgt, zu fassen: „S. auch Margarine und die Anmerkung 6 zu Fette." 22 Inn Stichworte „Kunstwolle“ ist hinter „gefärbt“ einzufügen „ auch gekrempelt“. Im Stichworte „Kupferstein“ ist der Hinweis „§. aquch die ä4merbung en Formstache.“ zu streichen. Dem Stichworte „Latwergen“ ist folgende Bestimmung als zweiter Absatz hinzuzufügen: „—, sofern sie als Geheimmittel (anzusehen sind 389 6500“ Das hn „Lebertran“ erhält folgenden zweiten Absatz: , Jodeisenlebertranu, Phosphorlebertran und sonstiger mit Heilmittel- stoffen versetzter Lebertran . E— T 40“.