161. 162. 163. 164. 165.— 166. 167. 168. 169. 170. 171. 172. 173. — 632 — In Ziffer 2e des Stichworts „Pflanzen und Pflanzenteile“ ist in der Spalte „Zollsatz für 1 d42“ hinzuzufügen „ 40“. Im Stichworte „Photographisches Papier“ ist in der Klammer hinter „dergleichen“ einzufügen „ auch Lichtpauspapier“. In dem Stichworte „Platinschwamm und Platinschwarz“ ist statt „17A“ zu setzen „16 A“. Im Stichworte „Plattschienen“ ist hinter „Plattschienen“ einzuschalten „(Flachschienen)“. Im Stichworte „Posamentierwaren“ sind folgende Vertragsbestimmungen hinzuzufügen: a) der Ziffer 1b je bei Abs. 1 und Abs. 2; „Gestechte auus Waren, die nach 474 der Fogenanmen Baupatoollensparterie Rergestel#t sind . ) xb) der Ziffer 3: „Gefleelite aus soggenannter Baumibollensparteris. 1 — 1 80“; c) der Ziffer 4: „Geflechte aus Waren, die nach Art der sogenannten Baumæwollensparterie Rergestelltk sind. ........... Ic, — l v 8 7 — v S. In der Anmerkung 2 zu demselben Stichwort ist hinter dem ersten Absatze folgender neue Absatz einzuschalten: „Bei Posamentierwaren mit eingearbeiteten Metallgespinsten kommt für die zolltarifarische Beurteilung der Kern des Metallgespinstes als Gespinst in Betracht." Derselben Anmerkung des Stichworts „Posamentierwaren“ ist nachstehende Bestimmung als letzter Absatz hinzuzufügen: „Posamentierwaren, die mit Gespinsten oder Gespinstwaren übersponnene oder überzogene Unterlagen oder Einlagen enuthalten, sind ohne Rücksicht auf diese Gespinste oder Gespinstwaren zu verzollen.“ In dem Stichworte „Postkarten“ ist hinter dem Worte „Ziffer“ einzufügen „4,. In der ersten Zeile des Stichworts „Putzsteine“ ist hinter dem Worte „Ziegelton“ einzuschalten „ auch aus weißlich sich brennendem Ton“. · Im zweiten Absatze des Stichworts „Quellsalze“ ist hinter dem am Anfange stehenden Strich einzuschalten „mit Ausnahme der Badegquellsalze“. Das Stichwort „Registriervorrichtungen“ ist, wie folgt, zu fassen: „Registriervorrichtungen, selbsttätige: 1. elektrische, und Bestandteile von solchen s. Elektrotechnische Er- zeugnisse (Ziffer 6). 2. nicht elektrische: a) in Verbindung mit Uhrwerken, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter höhere Zollsätze fallen b) ohne Uhrwerke: 1. aus unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter höhere Zollsätze fallen 891 60 2. aus anderen Stoffen nach Beschaffenheit des Stoffes.“ Hinter dem Stichworte „Reitpeitschen“ ist folgendes neue Stichwort aufzunehmen: „Reitsättel (Pferdegeschirre) s. Sattlerwaren."“ —- Hiuter dem Stichworte „Rizine“ ist als neues Stichwort einzufügen: „Robbenfleisch, wie Fleisch von Fischen (s. Fische).“ 934 200