— 649 — Falle ist die Untersuchung beendet und die Ware als Schmiermittel nach Nr. 260 zu verzollen. Beträgt der Rückstand 57,6 v. H. der Olsäure oder weniger, dann ist zunächst zu prüfen, ob der bezeichnende Geruch der Wollfettoleine vorhanden ist, und ob das Olein die Liebermannsche Reaktion nach folgender Angabe gibt: Nach Verrühren einiger Tropfen mit Essigsäureanhydrid und nachheriger Zugabe von konzentrierter Schwefelsäure zeigt sich zunächst eine Rosafärbung, welche bald in Moosgrün umschlägt. Tritt diese Erscheinung nicht ein, so besteht die Ware nicht in Wollfettolein und ist ebenfalls nach Nr. 260 zu verzollen. Zeigt sich die beschriebene Erscheinung, so liegt Wollfettolein vor. In diesem Falle werden die unverseifbaren Teile mit der doppelten Raummenge Essigsäure- anhydrid 1 Stunde lang am Rückflußkühler im Sieden erhalten und dann in einen Scheidetrichter gebracht. Nach dem Erkalten scheiden sie sich größtenteils wieder aus der Lösung ab und sind dann von dem Essigsäureanhydrid durch Abheben zu trennen. Durch längeres Erwärmen der unverseifbaren Teile auf 140° C., zur Beschleunigung unter Aufblasen von Luft, wird das noch gelöste Essigsäureanhydrid möglichst voll- ständig verjagt. Die so erhaltenen, im Essigsäureanhydrid ungelösten unverseifbaren Teile (Kohlenwasserstoffe) werden nun in der nachstehend unter A bezeichneten Weise auf die Anwesenheit von Mineralöl geprüft und, wenn solches nicht vorhanden ist, nach der Vorschrift unter B auf die Anwesenheit von Harzöl untersucht. A. Nachweis von Mineralöl. 1. Bestimmung der spezifischen Drehung der Polarisationsebene des Lichtes (a) D. Diese Bestimmung wird bei 18 bis 20° C. mit einer Lösung in Benzol aus- geführt, welche 3 Gewichtsteile der unverseifbaren Teile in 100 Teilen der Lösung eah: Das Benzol darf optisch aktive Stoffe nicht enthalten und ist hierauf vorher zu prüfen. 2. Bestimmung der Jodzahl nach v. Hübl. Die Bestimmung erfolgt nach der Anweisung zur chemischen Untersuchung von Baumöl (zu vergl. Anlage zu Teil III 20). Ist die spezifische Drehung der Polarisationsebene des Lichtes nicht kleiner als 18° und die Jodzahl nicht kleiner als 59, so ist das Wollfettolein als frei von Mineralöl anzusehen. Wenn dagegen eine dieser beiden Bedingungen nicht erfüllt ist, so ist das Wollfettolein nach Nr. 260 zu verzollen. B. Nachweis von Harzöl. 1. Bestimmung der Dichte. Die Dichte wird bei 15° C. unter Benutzung des Pyknometers bestimmt. 2. Bestimmung des Lichtbrechungsexponenten. Der Lichtbrechungsexponent wird bei 20° C. bestimmt. Wenn die Dichte der in Essigsäureanhydrid unlöslichen unverseifbaren Teile bei 15° C. nicht über 0,915 und der Lichtbrechungsexponent nicht über 1,5100 hinausgeht, so ist das Wollfettolein als frei von Harzöl anzusehen. Ist eine dieser beiden Bedingungen nicht erfüllt, so unterliegt das Wollfettolein der Verzollung nach Nr. 260.“ 16. In Teil III 26 sind in der dritten und vierten Zeile des § 14 die Worte „in Weinbau treibenden Bezirken“ zu streichen. 107