— 16 — 3. Zoll= und Steuerwesen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. Dezember d. J. nachstehende Ergänzung der Salzsteuer- Ausführungsbestimmungen beschlossen: Der Abs. 2 des § 10 der Ausführungsbestimmungen, betreffend das Gesetz über die Erhebung einer Abgabe von Salz, in der durch den Bundesratsbeschluß vom 16. Mai 1895 genehmigten Fassung, erhält nachstehenden Zusatz: Für die von Landwirten zu Düngungszwecken unmittelbar bezogenen Abraum- salze der bezeichneten Art kann auch von der Abfertigung auf Transportschein ab- gesehen werden, wenn die Salze vor der Versendung mit 2 vom Hundert Steinkohlen- mehl oder mit 1 vom Hundert Torfmull, der seinerseits mit 1 vom Hundert karbol- saurem Kalke versetzt ist, ungenießbar gemacht werden und wenn die Salzwerks- verwaltungen sich verpflichten, über die Gewinnung und den Absatz der Salze Buch zu führen sowie für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften eine Vertragsstrafe von 1000 ¾¼ zu zahlen. Die näheren Bestimmungen hat die Direktiv- behörde zu treffen. Berlin, den 30. Dezember 1907. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kühn. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. Dezember 1907 beschlossen, daß in Ziffer 1 der Aus- führungsbestimmungen zum Wechselstempelsteuergesetz und in der Anmerkung zu § 3 der Ausführungs- bestimmungen zum Reichsstempelgesetze dem Verzeichnisse der Mittelwerte für die daselbst aufgeführten Währungen am Schlusse hinzugefügt werde: 1 mexikanischer Golddollar = 2,i½ Berlin, den 6. Januar 1908. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kühn. 4. Poli zeiwesen. Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. — Laufende Nr. Name und Stand Alter und Heimat — der Ausgewiesenen. 1 3 Grund der Bestrafung. 4 Behörde, welche die Datum Ausweisung zusmeiing beschlossen hat. beschlusses. 5 6 —. Josef Andrle, Schneidergeselle, Auf Grund des 3 362 des Strafgesetzbuchs. ngeboren am b. April 1886 zu Sude- jeaow, Bezirk Kuttenberg, Böhmen. Ssterreichischer Staatsangehöriger, Beleidigung, Betrug, Landstreichen und Betteln, 2 Adriana Margaretheueboren am 22. Juni 1869 zu Breda. Übertretung nach Johanna Bak- keren, Kellnerin, VProvinz Nordbrabant, Niederlande. 1 niederländische Staatsangehörige, §5 360 Ziffer 8 und 361 Ziffer 6 des Strafgesetzbuchs, Königlich Bayerisches 5. Oktober Bezirksamt A#chach, 1907. Königlich Sächsische 2. Dezember Kreishauptmannschaft 1907. Zwickau,