—– 117 — Muster 11. (Zig. Ausf. Best. 86 493 u. v0.) Direktiobezirk Hauptamtsbezirk Steuerhebebezirk Einzusenden: a. vierteljährliche Machweisungen b. fährliche Machweisungen von den Hebestellen an das Hauptamt bis zum 2.) der Monate von den Hauptämtern an die * Hauptämtern an die Direktiv- Januar, Direktivbehörde bis zum 15. Mai, behörde ..... 5. April, von den Direktivbehörden an das Direktivbehörden an das Kaiser- Juli und Kaiserliche Statistische Amt bis liche Statistische Amt 10. ] Oktober zum 1. Juni. ’ Nachweisung der im Viertel des Rechnungsjahrs 19 im Rechnungsjahr 19 · verkauften Steuerzeichen der Zigarettensteuer. Anleitung: 1. Zu den Nachweisungen sind die für die Bestellzettel vorgeschriebenen Vordrucke (Muster 1) nach Abänderung der Uberschrift zu verwenden. « 2. Die Rachweisungen haben sich auf den ganzen Bezirk der ausstellenden Behörde zu beziehen. 3. Bei den von den Steuerhebestellen und Hauptämtern vorzulegenden Nachweisungen genügt die Angabe der Menge der von den einzelnen Sorten verkauften Steuerzeichen in ganzen und zwanzigstel Bogen. Bei den von den Direktivbehörden vorzulegenden Nachweisungen ist außerdem die letzte (die Geld-) Spalte auszufüllen. « 4. Die Angaben sind den Steuerzeichenbüchern (§ 10 Abs. 3 der Zigarettensteuer-Ausführungs- bestimmungen) zu entnehmen.