— 210 — Dem Königlich Portugiesischen Konsul Friedrich Pfeiffer in Darmstadt ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. · Den Argentinischen Vizekonsuln Arthur Hobrecht in Frankfurt a. M. und Paul Schuchard in Barmen ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. Dem Kaiserlichen Vizekonsul Bender in San Feliuͤ de Guixols (Spanien) ist die erbetene Entlassung aus dem Reichsdienst erteilt worden. Der Kaiserliche Konsul Conyers in Hamilton (Bermuda) ist gestorben. 2. Eisenbahnwesen. Bekanntmachung, betreffend die Bestimmungen über die zollsichere Einrichtung der Eisenbahnwagen im internationalen Verkehre. Gemäß dem vom Bundesrat in der Sitzung vom 5. Dezember 1907 gefaßten Beschlusse treten mit Wirkung vom 1. Juli 1908 an die Stelle der Vorschriften über die zollsichere Einrichtung der Eisenbahnwagen im internationalen Verkehre vom 12. März 1887 (Zentralblatt 1887 S. 69) die nachstehenden, zwischen dem Deutschen Reiche, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Osterreich, Ungarn, Rumänien, Schweden, der Schweiz und Serbien vereinbarten Bestimmungen. Berlin, den 25. Mai 1908. Der Reichskanzler. Fürst von Bülow. —– — Brstimmungen über die zollsichere Einrichtung der Eisenbahnwagen im internationalen Verkehre. A. Allgemeine Bestimmungen. Die Wagen und Wagenabteilungen, welche zum Transport von Zollgütern verwendet werden sollen, müssen leicht und sicher in der Art verschlossen werden können, daß die Hinwegnahme oder der Austausch der unter Verschluß des Ladungsraums gelegten Waren ohne Anwendung von Gewalt und ohne Hinterlassung sichtbarer Spuren nicht bewerkstelligt werden kann. In solchen Wagen oder Wagenabteilungen dürfen sich auch keine geheimen oder schwer zu entdeckenden, zur Aufnahme von Gütern oder Effekten geeigneten Räume befinden. Jeder Wagen muß an beiden Längsseiten mit einem Eigentumsmerkmal und einer Nummer versehen sein. Befinden sich in einem Wagen mehrere voneinander geschiedene Abteilungen, so ist jede der letzteren mit einem Buchstaben zu bezeichnen.