— 260 — 7. Zoll= und Steuerwesen. Bekanntmachung, betreffend Abänderungen der Fleischbeschau-Zollordnung. Der Bundesrat hat beschlossen, den nachstehenden Abänderungen der Fleischbeschau-Zollordnung vom 5. Februar 1903 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 32) mit der Maßgabe zuzustimmen, daß die Anderungen am 1. August 1908 in Kraft treten. àa) Im § 1 Nr. 3 ist unter b hinzuzufügen: „und solche Stoffe, die bei ihrer Verwendung Formaldehyd abgeben“ b) im § 1 Nr. 3 unter h sind die Worte: „und zum Färben der Wursthüllen“ zu streichen; c) im § 1 Nr. 4 sind hinter dem Worte „Körperteilen“ einzuschalten die Worte: „ferner in bezug auf die Unversehrtheit“; d) dem §1 ist als neue Nr. 7 zuzufügen: „Zubereitetes Fleisch, das in bezug auf das Vorhandensein und die uwerschrtbet der Lymphdrüsen der Vorschrift im § 7 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen D nicht entspricht." Berlin, den 6. Juli 1908. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kühn. Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. Königreich Preußen. Im Hauptamtsbezirke Sigmaringen ist die Grenzumgelderei Gruol nach Heiligenzimmern ver- legt worden. Es ist erteilt worden: dem Zollamt I für Zigarettensteuer Berlin die Befugnis zur Erledigung von Zigaretten- begleitscheinen; dem Zollamt I Dahme im Bezirke des Hauptzollamts Lübben die Befugnis zur Erledigung von Versendungsscheinen II über Tabak; " dem Zollamt 1 Grünberg i. Schl. im Bezirke des Hauptzollamts Sagan die Besugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II; dem Zollamte II Hammerstein im Bezirke des Hauptzollamts Konitz die Befugnis zur Erledi- gung von Begleitscheinen II über inländisches Salz; dem Zollamt 1 Opladen im Bezirke des Hauptzollamts Düsseldorf die Befugnis zur Erledi- gung von Zollbegleitscheinen II; dem Zollamt 1 Oranienburg im Bezirke des Hauptzollamts Potsdam die Befugnis zur Er- ledigung von Begleitscheinen 1 über Galläpfel und Myrobalanen für die Chemischen Werke vormals Dr. Heinrich Byk daselbst und zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über das von dieser Firma hergestellte und zur Ausfuhr gelangende Tannin; dem Zollamt 1 Staßfurt im Bezirke des Hauptzollamts Magdeburg Holzhof die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen I auch über Weißblech, das unter Eisenbahnwagenverschluß für die Staßfurter Chemische Fabrik vormals Vorster & Grüneberg A.-G. eingeht;