— 341 — An h ang Nr. 37 bes mns für das Jeutsche Reich. Militär wesen. . — Gesamtverzeichnis derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. —.. Bemerkungen. 1. Die mit * bezeichneten Anstalten gymnasialen oder realgymnasialen Charakters sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen beziehungsweise Englischen befreiten Schülern auszustellen, wenn diese an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatz- unterrichte regelmäßig teilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda ein Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 2. Die mit einem 4 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. Ubersicht. 2 Seite Offentliche Lehranstalten. Seite Realprogymnasien (C. bhbhhhb. 364—355 Gymnasien (A. .. . .... 342348 Realschulen (C. e). .. 355 —359 Realgymnasien (A. 0. 348—350 Sffentliche Schullehrerseminare (C.a) 359—362 Oberrealschulen (A.e) 3650—351 Andere öffentliche Lehranstalten (Che) 362—363 Progymnasien (B. asrsr 352 Privat-Lehranstalten: Realprogymnasien (B. hH)) 352 a) Schullehrerseminrsternr 363 Realschulen (S.gcg 352—353 b) Andere Privat-Lehranstalten 363—365 Progymnasien (r. 54 353—354 Lehranstalten im Ausladee 365 55