436 3. Polizeiwesen. Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. s Name und Stand Alter und Heimat o Behörde, welche die Datum 2 — Brun Ausweisung nsweslungs “ der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 1 2 I 3 4 5 6 Auf Grund des § 362 des Strafgesetzbuchs. 1 Karl Latarosch, sgeboren am 1. Mai 1858 zu Cottau, falsche Namensan-Königlich Württember-3. September Sattler, Böhmen, österreichischer Staatsange gabe, Bannbruch, gische Regierung des 1908. höriger, Landstreichen und Neckarkreises zu Lud- Führung falscher Le= wigsburg, gitimationspapiere, 2 Johannes van geboren am 9. November 1872 zu Betteln, Königlich Preußischer 7. April Rossum, Arbeiter, Utrecht, Niederlande, niederländischer Regierungspräsident zu 1908. Staatsangehöriger, Münster, « 3JofephTaufchLgeborenamlLMärzlsglzuRoth-Nichtbefchaffung KöniglichBayerischePo-6.September Eisendreher, wein, Bezirk Marburg, Steiermark, österreichischer Staatsangehöriger, eines Unterkom- mens, lizeidirektion München1908 Die Ausweisung des Handarbeiters Johann Adolf Rausch (Zentralblatt für 1908 S. 226 Ziffer 8) ist zurück- genommen worden, da sich herausgestellt hat, daß Rausch die bayerische Staatsangehörigkeit besitzt. In Nr. 28 Seite 231 neunte Zeile von oben muß es heißen: Berichtigung. „b) die Bordgebühr 35 Pf. für das Wort, usw.“ — nicht 15 Pf. — Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.