— 471 — Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamte des Innern. IZn beriehen durch alle VPostanstalten und BZLuchhandlungen. Berlin, Mittwoch, den 18. November 1008 6 Nr. 50. Inhalt: Medizinal= und Veterinärwesen: Übereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und Großbritannien über die Bekämpfung der Schlafkrankheit in den beiderseitigen ostafrikanischen Gebieten Seite 471 Medizinal= und Veterinärwesen. Abereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und Großbritannien über die Bekämpfung der Schlaf- krankheit in den beiderseitigen ostafrikanischen Gebieten. Die Kaiserlich Deutsche Regierung und die Königlich Großbritannische Regierung haben zwecks wirksamerer Bekämpfung der in den beiderseitigen Besitzungen Ostafrikas als Schlafkrankheit bekannten Seuche die folgende Vereinbarung getroffen: Die genannten Regierungen werden: 1. Insoweit ausführbar, Maßnahmen dahin treffen, daß solche Eingeborene der beiderseitigen Gebiete, welche an Schlafkrankheit leiden oder bei welchen der wohlbegründete Verdacht für das Vorliegen der Schlafkrankheit besteht, verhindert werden, in das Gebiet der anderen Macht über- zutreten. 2. Insoweit ausführbar, Maßnahmen dahin treffen, daß alle Eingeborenen, welche aus dem Gebiete der einen Macht in das der anderen Vom 27. Oktober 1908. Witl a view to the more elfectual com- bating of the disease known as Sleeping Sick- ness in the respective British and German pos- sessions in East Africa, the Imperial German. Government and His Britannic Majest?’'s Go- vernment have agreed as follows: — The said Governments will: — 1. Take such steps as are practicable to Drevent natives of their respective territories Who are suffering, or are suspected on reaso- nable grounds to be Ssuffering, from sleeping sickness, from passing into each other’s terri- tories. 2. Take such steps as are practicable in order that all natives coming from the territorr of the one Power into that of the other and 79