— 74* — die bber und die einzelnen Lymphdrüsen an der Leberpforte; die Milz; die Nieren und die zugehörigen Lymphdrüsen (Freilegung der Nieren in der Fettkapsel); das Euter und die zugehörigen Lymphdrüsen; « .derKopfunddieoberenHals-undKehlgangslymphdrüsen(LösungderZungefoweit, daß die Maul= und Rachenschleimhaut in ihrem ganzen Umfange zu sehen ist); 9. die Haut und einzelnen Hautteile; 10. das Muskelfleisch einschließlich des Fett= und Bindegewebes, der Knochen und Gelenke (Anlegung eines Schnittes in das Fleisch, Untersuchung der Knochen und Gelenke, soweit sie ohne Zerlegung des Tierkörpers für die Untersuchung zugänglich sind; im Falle eines Verdachts der Erkrankung der Knochen oder Gelenke durch Freilegung der in Betracht kommenden Knochen oder Gelenke). 88. Bei Rindern und Renntieren sind außerdem die Zunge, das Herz, die äußeren und inneren Kaumuskeln, letztere unter Anlegung ergiebiger, parallel mit dem Unterkiefer verlaufender Schnitte, sowie die bei der Schlachtung zutage tretenden Fleischteile auf Finnen zu untersuchen; an der Leber ist je ein Schnitt senkrecht zu der Magenfläche, quer durch die Hauptgallengänge sowie neben dem Spigelschen Lappen bis auf die Gallengänge anzulegen; es folgt alsdann die Untersuchung der Lendendrüsen, inneren Darmbeindrüsen, Kniefalten-, Kniekehlen-, Gesäßbein-, Bug= und Achsel- drüsen. Von der Untersuchung der Kniekehlen= und Achseldrüsen kann abgesehen werden, wenn in natürlichem Zusammenhange mit den Tierkörpern Leber und Milz eingeführt und mit ihren Lymph- drüsen frei von Tuberkulose befunden werden. O — Z GN 89. Bei Kälbern sind auch der Nabel und die Gelenke zu besichtigen und im Verdachtsfall an- zuschneiden. Die Untersuchung auf Finnen erfolgt wie bei Rindern, sie fällt für Saug- und Milch— kälber weg. Die Untersuchung der Lymphdrüsen des Euters kann unterbleiben. 8 10. Bei Pferden ist auch die Schleimhaut der Luftröhre, des Kehlkopfs, der Nasenhöhle und deren Nebenhöhlen zu untersuchen, letztere, nachdem der Kopf in der Längsrichtung neben der Mittel- linie durchgesägt oder durchgehauen und die Nasenscheidewand herausgenommen ist, ferner die Haut und Unterhaut nebst den zugehörigen Lymphdrüsen, endlich die Nieren nach Anlegung eines Schnittes am konvexen Rande bis auf das Nierenbecken. 8 11. Schweine s(einschließlich der Wildschweine) sind vor der Untersuchung durch Spalten der Wirbelsäule und des Kopfes in Hälften zu zerlegen, die Liesen (Flohmen, Lünte, Schmer, Wammen- fett) sind zu lösen. Die zutage tretenden Fleischteile, insbesondere an den Hinterschenkeln, am Bauche, am Zwerchfell, an den Zwischenrippenmuskeln, am Nacken, am Herzen, an der Zunge und am Kehl- kopfe sind auf Finnen zu untersuchen. Auch sind die inneren Darmbeindrüsen, Lendendrüsen, Bug- drüsen, Scham-, Kniefalten= und Kniekehlendrüsen anzuschneiden und zu untersuchen. Von der Unter- suchung der Kniekehlendrüsen kann abgesehen werden, wenn in natürlichem Zusammenhange mit den Tierkörpern Leber und Milz eingeführt und mit ihren Lymphdrüsen frei von Tuberkulose be- funden werden. Die Untersuchung auf Trichinen erfolgt nach der besonderen Anweisung (Anlage b zu den Ausführungsbestimmungen D). Bei Wildschweinen darf auf Antrag des Verfügungsberechtigten von der Spaltung der Wirbel- säule und des Kopfes abgesehen werden, wenn auf andere Weise ausreichend sichergestellt ist, daß Finnen nicht vorhanden sind. 8 12. Bei Schafen und Ziegen erfolgt die Untersuchung der Leber wie beim Rinde. Die Unter— suchung der Lymphdrüsen der Lungen, der Leber, der Nieren und des Euters kann unterbleiben.