— 85* — Wird einer der genannten Stoffe gefunden, so braucht auf die übrigen nicht weiter untersucht zu werden. Jedes der für die Durchschnittsprobe von 500 g entnommenen Fleischstückchen ist in Hälften zu zerlegen. Für die Untersuchung ist zunächst die eine Hälfte aller Fleischstückchen 1) möglichst fein zu zerkleinern und gut durchzumischen, die andere Hälfte dagegen für eine etwa notwendig werdende Nachprüfung unvermischt zu belassen. Von dieser Mischung werden die angegebenen Mengen für die Einzelprüfungen verwendet. Bei Untersuchungen von Pökellake und von Konservesalz finden die unten angegebenen Vor- schriften sinngemäße Anwendung. Die Untersuchung der Lake und des Konservesalzes hat derjenigen des Fleisches voranzugehen. 1. Nachweis von Borsäure und deren Salzen. 50 8 der feinzerkleinerten Fleischmasse werden in einem Becherglase mit einer Mischung von 50 cem Wasser und 0,, cem Salzsäure vom spezifischen Gewicht 1,124 zu einem gleichmäßigen Brei gut durchmischt. Nach halbstündigem Stehen wird das mit einem Uhrglase bedeckte Becherglas, unter zeit- weiligem Umrühren, ½ Stunde in einem siedenden Wasserbad erhitzt. Alsdann wird der noch warme Inhalt des Becherglases auf ein Gazetuch gebracht, der Fleischrückstand abgepreßt und die erhaltene Flüssigkeit durch ein angefeuchtetes Filter gegossen. Das Filtrat wird nach Zusatz von Phenolphtalein mit 1½/10 Normal-Natronlauge schwach alkalisch gemacht und bis auf 25 cem eingedampft. 5 cem von dieser Flüssigkeit werden mit 0,, cem Salzsäure vom spezifischen Gewicht 1,124 angesäuert, filtriert und auf Borsäure mit Kurkuminpapier 2) geprüft. Dies geschieht in der Weise, daß ein etwa 8 cm langer und 1 cm breiter Streifen geglättetes Kurkuminpapier bis zur halben Länge mit der angesäuerten Flüssigkeit durchfeuchtet und auf einem Uhrglase von etwa 10 cm Durchmesser bei 60 bis 70° getrocknet wird. Zeigt das mit der sauren Flüssigkeit befeuchtete Kurkuminpapier nach dem Trocknen keine sichtbare Veränderung der ursprünglichen gelben Farbe, dann enthält das Fleisch keine Borsäure. Ist dagegen eine rötliche oder orangerote Färbung entstanden, dann betupft man das in der Farbe veränderte Papier mit einer 2 prozentigen Lösung von wasserfreiem Natriumkarbonat. Entsteht hierdurch ein rotbrauner Fleck, der sich in seiner Farbe nicht von dem rotbraunen Fleck unterscheidet, der durch die Natriumkarbonatlösung auf reinem Kurkuminpapier erzeugt wird, oder eine rotviolette Färbung, so enthält das Fleisch ebenfalls keine Borsäure. Entsteht dagegen durch die Natriumkarbonatlösung ein blauer Fleck, dann ist die Gegenwart der Borsäure nachgewiesen. Bei blauvioletten Färbungen und in Zweifelsfällen ist der Ausfall der Flammenreaktion ausschlaggebend. Die Flammenreaktion ist in folgender Weise auszuführen: 5 cem der rückständigen alkalischen Flüssigkeit werden in einer Platinschale zur Trockne verdampft und verascht. Zur Herstellung der Asche wird die verkohlte Substanz mit etwa 20 cem heißem Wasser ausgelaugt. Nachdem die Kohle bei kleiner Flamme vollständig verascht worden ist, fügt man die ausgelaugte Flüssigkeit hinzu und bringt sie zunächst auf dem Wasserbad, alsdann bei etwa 120° C. zur Trockne. Die so erhaltene lockere Asche wird mit einem erkalteten Gemisch von 5 cem Methylalkohol und 0,5 cem konzentrierter Schwefelsäure sorgfältig zerrieben und unter Benutzung weiterer 5 cem Methylalkohol in einen Erlen- meyerkolben von 100 cem Inhalt gebracht. Man läßt den verschlossenen Kolben unter mehrmaligem Umschütteln ½ Stunde lang stehen; alsdann wird der Methylalkohol aus einem Wasserbade von 80 bis 85% vollständig abdestilliert. Das Destillat wird in ein Gläschen von 40 cem Inhalt und etwa 6 cm Höhe gebracht, welches mit einem zweimal durchbohrten Stopfen verschlossen wird, durch den 2 Glasröhren !) Druckfehlerberichtigung: In der Bekanntmachung vom 22. Februar 1908 (Zentralblatt S. 59 ff.) heißt es auf S. 89 Zeile 4 v. o. irrtümlich „Einzelproben“ statt „Fleischstückchen“. 2:) Das Kurkuminpapier wird durch einmaliges Tränken von weißem Filtrierpapier mit einer Lösung von O 6 Kurkumin in 100 cem 90prozentigem Alkohol hergestellt. Das getrocknete Kurkuminpapier ist in gut verschlossenen Gefäßen, vor Licht geschützt, aufzubewahren. « Das Kurkumin wird in folgender Weise hergestellt: 30 g feines bei 1000 getrocknetes Kurkumawurzelpulver (Cureuma longa) werden im Sodrhletschen Extraktionsapparat zunächst 4 Stunden lang mit Petroleumäther ausgezogen. Das so entfettete und getrocknete Pulver wird alsdann in demselben Apparat mit heißem Benzol 8 bis 10 Stunden lang, unter Anwendung von 100 cem Benzol, erschöpft. Zum Erhitzen des Benzols kann ein GElyzerinbad von 115 bis 120°% verwendet werden. Beim Erkalten der Benzollösung scheidet sich innerhalb 12 Stunden das für die Herstellung des Kurkuminpapiers zu verwendende Kurkumin ab.