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3. Versich erungs wesen. 
  
BVBekannutmachung, 
betreffend die Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunternehmung durch die 
Landesbehörde. 
  
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 7. Oktober 1908 bestimme ich auf Grund des 
§ 3 Abs. 2 des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit den beteiligten Landesregierungen 
daß bis auf weiteres die Leichenkasse in Neuenbau, obgleich sie ihren Geschäftsbetrieb über das Gebiet 
Soun Herzogtums Sachsen-Meiningen hinaus erstreckt, durch die Herzogliche Landesbehörde beauf- 
sichtigt wird. 
Berlin, den 27. November 1908. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Caspar. 
  
4. Militär wesen. 
  
Bekanntmachung. 
Das Verzeichnis der den Militäranwärtern usw. im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen (An- 
lage F der Anstellungsgrundsätze für Militäranwärter usw. vom 20. Juni 1907 — Zentralblatt S. 331 —) 
wird an den betreffenden Stellen abgeändert, wie folgt: 
III. Militärverwaltung. 
Hinter Ziffer „27. Militäreisenbahn: 
Werkstättenvorsteher“. 
ist einzuschalten: 
„28. Verkehrsoffiziere vom Platz in den Festungen: 
Maschinenmeister." 
IV. Marineverwaltung. 
Auf Seite 334 in Zeile 3 ist das Wort „und“ zu streichen, dafür ein Komma zu setzen und 
in Zeile 4 hinter dem Worte „Marine“ ebenfalls das Komma zu streichen und anzufügen: „und des 
Gouvernements von Kiautschou,“. 
Vor den Worten: „Werftbuchführer (für den Registraturdienst)“ ist einzuschalten: „Werft- 
registratoren,“. · « 
Am Schlusse des Abschnitts: „a) Mittlere Beamte.“ ist hinter den Worten: „Marine 
ergänzt werden“ an Stelle des Punktes ein Komma zu setzen und hinzuzufügen: „Bureaugehilfen bei 
den Werften zur Hälfte, „Rechner beim Observatorium in Wilhelmshaven"“. * 
In dem Abschnitte: „P) Unterbeamte.“ ist statt der Worte: „bei den Artilleriedepots“ zu 
setzen: „bei den Artillerie= und Minendepots,“. 6 ½ 
Hinter dem Worte: „Küster" ist aufzunehmen: „Schulwärter bei der Garnisonschule in Friedrichsort,". 
Nach dem Worte: „Brückenwärter,“ ist einzuschalten: „Bauschreiber bei den Werften,“. 
V. Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung. 
Der Abschnitt: „a. Mittlere Beamte.“ erhält am Schlusse folgenden Zusatz: 
„10. Diätare zu einem Viertel.“