— 506 — 3. Versich erungs wesen. BVBekannutmachung, betreffend die Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunternehmung durch die Landesbehörde. Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 7. Oktober 1908 bestimme ich auf Grund des § 3 Abs. 2 des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit den beteiligten Landesregierungen daß bis auf weiteres die Leichenkasse in Neuenbau, obgleich sie ihren Geschäftsbetrieb über das Gebiet Soun Herzogtums Sachsen-Meiningen hinaus erstreckt, durch die Herzogliche Landesbehörde beauf- sichtigt wird. Berlin, den 27. November 1908. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Caspar. 4. Militär wesen. Bekanntmachung. Das Verzeichnis der den Militäranwärtern usw. im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen (An- lage F der Anstellungsgrundsätze für Militäranwärter usw. vom 20. Juni 1907 — Zentralblatt S. 331 —) wird an den betreffenden Stellen abgeändert, wie folgt: III. Militärverwaltung. Hinter Ziffer „27. Militäreisenbahn: Werkstättenvorsteher“. ist einzuschalten: „28. Verkehrsoffiziere vom Platz in den Festungen: Maschinenmeister." IV. Marineverwaltung. Auf Seite 334 in Zeile 3 ist das Wort „und“ zu streichen, dafür ein Komma zu setzen und in Zeile 4 hinter dem Worte „Marine“ ebenfalls das Komma zu streichen und anzufügen: „und des Gouvernements von Kiautschou,“. Vor den Worten: „Werftbuchführer (für den Registraturdienst)“ ist einzuschalten: „Werft- registratoren,“. · « Am Schlusse des Abschnitts: „a) Mittlere Beamte.“ ist hinter den Worten: „Marine ergänzt werden“ an Stelle des Punktes ein Komma zu setzen und hinzuzufügen: „Bureaugehilfen bei den Werften zur Hälfte, „Rechner beim Observatorium in Wilhelmshaven"“. * In dem Abschnitte: „P) Unterbeamte.“ ist statt der Worte: „bei den Artilleriedepots“ zu setzen: „bei den Artillerie= und Minendepots,“. 6 ½ Hinter dem Worte: „Küster" ist aufzunehmen: „Schulwärter bei der Garnisonschule in Friedrichsort,". Nach dem Worte: „Brückenwärter,“ ist einzuschalten: „Bauschreiber bei den Werften,“. V. Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung. Der Abschnitt: „a. Mittlere Beamte.“ erhält am Schlusse folgenden Zusatz: „10. Diätare zu einem Viertel.“