— 508 — Auf Seite 450 ist in der Bemerkung zu dem Worte: „Intendanturregistratoren“ in Zeile 9 das Wort „und“ zu streichen und dafür ein Komma zu setzen sowie in der letzten Zeile hinter dem Worte „Marine“ der Punkt fortzulassen und anzufügen: „und des Gouvernements von Kiautschou“. In dem Abschnitt: „Bildungsanstalten in Kiel und Wilhelmshaven:“ ist hinter dem Worte: „Hausaufseher“ der Punkt durch ein Komma zu ersetzen und hinzuzufügen: „Büchereidiener“. Der Abschnitt: „Werften in Danzig, Kiel und Wilhelmshaven:“ erhält unter IVa, folgende Fassung: Nummer des Bezeichnung Bezeichnung betlen- der Behörden, bei denen die der Behbrden, an die die An- Bemerkungen. nisses, Stellen vorhanden sind. meldungen zu richten sind. Anlage F. IVa Werftregistratoren, Zie betreffende Kaiserliche Werft Werftbuchführer für den Registraturdienst,, in Kiel oder Wilhelmshaven. x » Die betreffende Kaiserliche Werft Werftbuchführer, Die betreffende Kaiserlich Bureaugehilfen bei den Werften. lacbanig. Kiel oder Wilhelms- Berlin, den 21. November 1908. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Just. 5. Zoll= und Stenerwesen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 12. November 1908 beschlossen: Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß hinsichtlich des Antrags, für getrocknete persische Aprikosen — Tarifnummer 48 — zum Zwecke des Dippens einen zollfreien Veredelungsverkehr zuzulassen, die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. November 1908 beschlossen: Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß hinsichtlich des Antrags, für inländisches gebleichtes, zwei= und mehrdrähtiges, einmal gezwirntes Garn aus Baumwolle bis Nr. 11 englisch — Tarifnummer 422 — zur Herstellung von nicht gestickten oder gewebten baumwollenen Spitzen (sogenannten Teneriffaarbeiten) — Tarif- nummer 464 — innerhalb des sächsisch-böhmischen Grenzgebiets einen gollfreien Veredelungsverkehr zuzulassen, die Voraussetzungen des § 3 der Veredelungsordnung vorliegen.