— 523 — Direktivbezirk Muster 1. Füßstoff-Bezugsschein für Apotheken. Nr. für 19 . (Name des Bezugsberechtigtrrnynynynynynynynynyn)y)y) í í &„ ist berechtigt, im Kalenderjahr 19 für die von ihm geleitete Apotheke zu (Ort, Straße, Hausnummer) Süßstoff aus anderen inländischen Apotheken oder unmittelbar aus der Sachharinfabrik zu Salbke- Westerhüsen bei Magdeburg gegen vorschriftsmäßig ausgestellte Bestellzettel zu beziehen. (Ort und Tag) (Stempel.) (Unterschrift.) Ein Muster zum Süßstoff-Bestellzettel liegt an. Anleitung zum ebrauche. 1. Bei jeder Süßstoffbestellung ist dieser Bezugsschein dem Lieferer vorzulegen. Letzterer hat den gelieferten Süßstoff auf der Rückseite dieses Scheines in den Spalten 1 bis 16 einzutragen, die Richtigkeit der Eintragung durch Ausfüllung der Spalten 17/18 zu bescheinigen und alsdann den Bezugsschein dem Besteller zurückzugeben, den Bestellzettel aber als Beleg zum Süßstoff-Ausgabebuche (Lagerbuche) zurückzubehalten. 2. Der Besteller (Inhaber des Bezugsscheins) hat in Spalte 19 den Tag des Eintreffens der bestellten Süßstoffsendung zu vermerken. Am Jahresschlusse hat er die Eintragungen der Lieferer des Süßstoffs auf der Rückseite dieses Scheines abzuschließen, von der Summe die nach dem Süßstoff-Ausgabebuch abgegebene oder verwendete Menge abzusetzen und den verbliebenen Bestand in dem Bezugsscheine für das neue Jahr vorzutragen. 3. Der abgelaufene Bezugsschein ist alsdann mit dem abgeschlossenen Süßstoff-Ausgabebuch und den zu diesem gehörigen Belegen (erledigte Bestellzettel und ärztliche Anweisungen) der Bezirkssteuerstelle einzureichen.