Dem Zollamt 1 Crefeld Güterbahnhof ist die Befugnis zur Ausfertigung von Schaumwein- und Zigarettenbegleitscheinen beigelegt, dagegen die Befugnis zur Abfertigung von nicht unter stehender Kontrolle eingesalzenen Gegenständen gegen Abgabenvergütung entzogen worden. Dem Zollamt ! Duisburg Parallelhafen im Bezirke des Hauptzollamts Duisburg sind folgende Befugnisse erteilt worden: ç Ausfertigung von Begleitscheinen I und lI über inländisches Salz; sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung; Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein. Außerdem besitzt dieses Amt die Befugnis zur Untersuchung des vom Ausland eingehenden Fleisches. Ferner ist erteilt: dem Hauptzollamte Sigmaringen die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Gegenstände der in Abschnitt 1 des Zolltarifs kusgeführten Art, soweit sie nicht der Fleischbeschau unterliegen oder auf Grund der Bestimmungen in Teil II Nr. 3 der Anleitung für die Zollabfertigung von der Abfertigung bei diesem Amte ausgeschlossen sind, sowie die Befugnis zur Erledigung von Begleitzetteln über Traubenwein in Fässern und Kesselwagen und über Weinmaische; ** dem Zollamt I Hechingen im Bezirke des Hauptzollamts Sigmaringen die Befugnis zur Aus- fertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Erzeugnisse der Feinmechant (Tarif- nummer 891), die für die Firmen Gebr. Bosch und Johann Bosch & Söhne in Jungingen eingehen und von diesen wieder ausgeführt werden, sowie zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Waren der Tarifnummern 453 bis 457 und 550 und über Reisegerät und die damit eingehenden zollpflichtigen aren; dem Zollamte II Pinneberg im Bezirke des Hauptzollamts Altona die Befugnis zur Ausferti- gung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Eigelb und leere Umschließungen sowie zur Ab- fertigung solcher Waren, wenn sie als Begleitscheinsendungen unter Eisenbahnwagenverschluß eingehen; dem gollangt 1 Schönebeck a. E. Hafen im Bezirke des Hauptzollamts Magdeburg Holzhof die Hesugis zur Abfertigung des Waren-Ein= und Ausganges im ginbahmorrkehr. (88 63 und 66 bis 71 V.B.G.) und der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter. Königreich Bayern. » JnFreifing,imBezirkedeöHauptzollamtsMünchenllhisteinZollamterrichtctworden, mit dem eine allgemeine öffentliche Niederlage verbunden ist. Außerdem sind ihm erteilt worden die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 und ll, die Befugnis zur Ab- fertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter und die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier. Das Steueramt I. Klasse Freising ist gleichzeitig aufgehoben worden. Es ist erteilt worden: dem Steueramte II Babenhausen im Bezirke des Hauptzollamts Memmingen die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier; dem Hauptzollamte Bayreuth die Befugnis zur Abfertigung von Kakaowaren, für welche Ab- gabenvergütung beansprucht wird; 4 dem Hauptzollamte München Ill die Defugnis zur Abfertigung von zuckerhaltigen Waren, für welche Vergütung der Zuckersteuer beansprucht wird; ç dem Steueramte II Redwitz im Bezirke des Hauptzollamts Waldsassen die Befugnis zur Er- ledigung von Zollbegleitscheinen ! und von Begleitzetteln über Schwefelsäure — Tarifnummer 273 —, die für die chemische Fabrik von W. C. Fikentscher in Marktredwitz in Kesselwagen eingeht. Königreich Sachsen. Es ist erteilt worden: dem Untersteueramte Werdau im Bezirke des Hauptzollamts Zwickau die Befugnis zur Er- ledigung! von Zollbegleitscheinen II über Rohtabak; *ê* 4 dem Untersteueramte Zschopau im Bezirke des Hauptzollamts Chemnitz die Befugnis zur Er- ledigung von Zollbegleitscheinen Il.