— 208 — Bekanntmachung. Dem praktischen Arzte Dr. Heinrich von Aschen in Sêo Paulo ist auf Grund des § 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1a bis c ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen Fililirpslichägen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in Brasilien haben. Berlin, den 30. April 1909. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Just. Zoll= und Stenunerwesen. Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. Königreich Preußen. In Essen ist an Stelle des Zollamts 1 Essen Stadt ein Hauptzollamt mit der Bezeichnung „Hauptzollamt Essen a. d. Ruhr“ errichtet worden. Diesem Hauptzollamte sind die von dem Bezirke des Hauptzollamts Duisburg abgezweigten Zollämter 1 Essen-Seegeroth Bahnhof, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen und Werden zugewiesen worden. Ferner sind ihm die nachstehenden Befugnisse erteilt: Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen über Waren für die Firma Krupp in Essen, sowie über Poststücke und Reisegepäck Erledigung von Zollbegleitscheinen II: Ausfertigung und Erledigung von Branntweinbegleitscheinen 1 und ll: Erledigung von Zuckerbegleitscheinen I und II; Ausfertigung von Zigarettenbegleitscheinen; Waren-Ein= und Ausgang im Eisenbahnverkehre (§§ 63 und 66 bis 71 V. Z.G.); Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter einschließ- lich des so oder in Eisenbahnkesselwagen versendeten Branntweins — zu 6 und 7 be- schränkt auf Güter, die für die Firma Krupp in Essen mit Begleitzetteln und Begleit- scheinen eingehen — Ausfertigung von Misterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs; Abfertigung von Branntwein, für den Abgabenvergütung beansprucht wird; Abgobenerhebung. und Abstempelung von: a) Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen, b) Kurscheinen. Das Zollamt I St. Johann Bahnhof im Bezirke des „Hauptzollamts Saarbrücken führt fortan die bezeichnun „Zollamt I Saarbrücken-St. Johann Bahnhof“. 8 Hoküt I Wiedenbrück im Bezirke des Hauptzollamts Minden ist in ein Zollamt II um- zewandel avodial Von seinen besonderen Befugnissen sind ihm nur folgende belassen: 1. Ausfertigung und Erledigung von Branntweinbegleitscheinen 1 und ll; 2. Erledigung von a) Zollbegleitscheinen II, b) Begleitscheinen II über inländisches Salz und Se — 23283 c) Tabalversendungsscheinen II; 3. Abfertigung von Branntwein, für den Abgabenvergütung beansprucht wird, und 4. unbeschränkte Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen.